Urteile zum Schlagwort Strafrecht
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 16. März 2001 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. ...
Auf die Revision der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 3. Juli 2001 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags ...
Auf die Revision des Angeklagten Z wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. März 2000, soweit es diesen Angeklagten betrifft, nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 16. November 1999 mit den Feststellungen, ausgenommen denjenigen zu Entstehung und Folgen von Brand und Explosion, aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts ...
Es bleibt bei dem Beschluß des Senats vom 23. März 2001, durch den die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Oktober 2000 als unbegründet verworfen worden ist. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen durch Urteil vom 11. Oktober 2000 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 15. Juni 2000, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch dahin geändert, daß der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt wird. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen (§ 74 JGG). Das ...
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 1. August 2000 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es den Angeklagten S. betrifft. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zurückverwiesen. Von ...
1. Der Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts wird als unbegründet verworfen (§ 346 Abs. 2 StPO). 2. Der Antrag des Angeklagten, ihm Wiedereinsetzung inden vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Oktober 2000 zu gewähren, wird verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten durch Urteil vom ...
1. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 7. August 2001 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 7. August 2001 wird als unzulässig verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des ...
1. Auf die Revision des Angeklagten W wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. September 1999 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben, soweit dieser Angeklagte verurteilt worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 15. März 2001 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehobena) in den Fällen II. 8 und 9 der Urteilsgründe, b) im Straufausspruch in den Fällen II. 1, 2, 3 und 5 der Urteilsgründe, c) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über ...
Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 13. Oktober 2000, auch soweit es den Mitangeklagten M. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgewiesen. Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 30. Mai 2000 wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels. Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, und zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je ...
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 13. April 2000 wird das Verfahren, soweit es ihn betrifft, im Fall II. 12. der Urteilsgründe (Verurteilung wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei) eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last. 2. Die ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 5. April 2000 wird als unzulässig verworfen. Er trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Zutreffend hat der Generalbundesanwalt ausgeführt: "Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 15 Fällen, des ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 23. Juli 1999 a) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen und der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladekurzwaffe schuldig ist; b) in den Aussprüchen über die ...
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 24. Oktober 2000 werden verworfen. Die Kosten der Revision der Staatsanwaltschaft und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels. - Von Rechts wegen - Das Landgericht hat den Angeklagten ...
Auf die Revision der Nebenklägerin A. wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 6. Oktober 2000 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, und im Gesamtstrafenausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts ...
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Mai 2001 wird das Verfahren in den Fällen II. 1., 2., 3., 7. und 8. der Urteilsgründe eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last. 2. Das vorgenannte Urteil wirda) im Schuldspruch dahin geändert, daß der ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 18. Januar 2001 im Ausspruch über die Vollstreckungsreihenfolge aufgehoben, soweit der Vorwegvollzug von drei Jahren Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des ...

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