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Urteile zum Schlagwort Verwaltungsrecht
Bei der auf den Streitgegenstand des vom jeweiligen Antragsteller betriebenen Rechtsstreits bezogenen Beurteilung des Vorliegens hinreichender Erfolgsaussichten für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe §§ 166 VwGO, 114 ZPO) dürfen die Anforderungen mit Blick auf die gesetzliche Zielsetzung des Prozesskostenhilferechts nicht überspannt werden. Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des ...
Das Saarländische Altenpflegeausbildungsgesetz und die Umlage-Verordnung waren wirksame Rechtsgrundlagen der hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1995-2004 im Saarland erhobenen Umlage zur Erstattung der Kosten der in der Altenpflege zu zahlenden Ausbildungsvergütungen.Das saarländische Modell, die Altenpflegeschulen als Träger der Ausbildung zu bestimmen, entsprach den bundesrechtlichen ...
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheides des Antragsgegners vom 28.09.2005 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert wird auf 500.000,-- Euro festgesetzt. Der Antrag der Antragstellerin die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die im Bescheid des Antragsgegners vom 28.09.2005 angeordnete - Durchführung des ...
Keine entsprechende Anwendung von § 14 a AsylVfG auf "Altfälle" im Wege summarischer Prüfung Die aufschiebende Wirkung der Klage (Geschäfts-Nummer: 10 K 95/05.A) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 25.10.2005, wird angeordnet. Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der ...
Eine durch bewusste Täuschung -nämlich das Verschweigen einer gleichzeitig bestehenden, weiteren Ehe, daraus hervorgegangener Kinder und entsprechender Unterhaltsverpflichtungen- erwirkte Einbürgerung kann nach allgemeinen Rücknahmevorschriften zurückgenommen werden. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung ...
Unter entsprechender Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. August 2002 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 3 K 41/02 - werden der Bescheid des Beklagten vom 31. August 2000 und der Widerspruchsbescheid vom 10. Dezember 2001 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Fahrerlaubnis zum Führen vom Kraftfahrzeugen der Klasse C 1 ...
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. November 2004 – 1 F 20/04 – wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 09.11.2004 unter folgenden Auflagen wiederhergestellt: 1.) Der Demonstrationszug verläuft abweichend von der beantragten Streckenführung durch die Handwerkerstraße, ...
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 18.11.2005 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18.11.2005 wird wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert wird auf 500.000,-- Euro festgesetzt. Der Antrag der Antragstellerin die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs vom 18.11.2005 gegen den Bescheid des Bergamtes vom ...
Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 20.03.2003 verpflichtet festzustellen, dass einer Abschiebung des Klägers in den Iran das Abschiebungshindernis des § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK entgegensteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die ...
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die von der Antragsgegnerin der Beigeladenen mit Bauschein Nr. 268/03 vom 27.01.2004 erteilte Baugenehmigung wird angeordnet. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Bauarbeiten auf dem Grundstück D-Stadt, 5. Gartenreihe …, Flur 04, Parzelle Nr. 97/8, vorläufig bis zur abschließenden Entscheidung über den ...
In einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen die Vermessungsbehörde kann nicht die Feststellung eines Grenzverlaufes zwischen zwei Grundstücken erreicht werden. Dies ist zwischen den Grundstückseigentümern auf dem Zivilrechtsweg zu klären. Im Rahmen einer Klage gegen Vermessung einer Grenze kann nur gerügt werden, dass die Vermessung fehlerhaft durchgeführt worden ist. Die Klage wird ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe ...
Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf 3.750 EUR festgesetzt. Der zulässige Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 23.12.2004 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 04.08.2004 – AZ. ...
Ist nach vorangegangener Adoptionsbewerbung zwischen den Bewerbern und einem Kind zunächst ein Pflegeverhältnis im Rahmen der Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach Kinder- und Jugendhilferecht begründet worden, so kommt es für die Beantwortung der Frage, ob im Laufe der Zeit - während der Ausübung der Pflege - sich dieses Verhältnis zum Pflegekind zu einer so genannten Adoptionspflege ...
Die Klage wird abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht die ...
Die Klage wird abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht die Beklagte ...
Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu jeweils einem Drittel. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Baueinstellungsverfügung des Antragsgegners vom 15.09.2005 ist zulässig, aber unbegründet. I. Der Antragsgegner ...
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungs-beschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben ...
Die Verfahren 5 F 18/05 und 5 F 20/05 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden (§ 93 Satz 1 VwGO). Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20.07.2005 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte. Der Streitwert wird für die ...

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