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Wiki zum Rechtsthema Eigenbedarf
Informationen zum Eigenbedarf
Eigenbedarf ist ein Grund, um ein Mietverhältnis zu kündigen, wobei dies auch der bekannteste und häufigste Grund ist. Gesetzliche Regelungen zum Eigenbedarf sind in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB verankert. Vorschriften zur Kündigungsfrist sind in § 573c festgeschrieben. Um eine Eigenbedarfskündigung wirksam zu gestalten, ist eine ordentliche Begründung und ein Nachweis des Eigenbedarfs notwendig.
Eigenbedarf ist gegeben, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst und seine Familie, für eine in seinem Hausstand lebende Person oder für Familienangehörige benötigt. Zu Familienangehörigen, wegen welchen der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen kann, gehören Eltern und Kinder des Vermieters, Enkel und Geschwister und auch Neffen und Nichten. Der Vermieter muss die Wohnung zwingend benötigen, um eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen zu können. Er muss vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen.
Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter schriftlich begründen, warum und für wen er diese Wohnung benötigt. Der Sachverhalt muss konkret beschrieben werden und es muss daraus die Notwendigkeit ersichtlich sein, warum diese Person in die gekündigte Wohnung einziehen muss.
Eigenbedarf ist gegeben, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst und seine Familie, für eine in seinem Hausstand lebende Person oder für Familienangehörige benötigt. Zu Familienangehörigen, wegen welchen der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen kann, gehören Eltern und Kinder des Vermieters, Enkel und Geschwister und auch Neffen und Nichten. Der Vermieter muss die Wohnung zwingend benötigen, um eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen zu können. Er muss vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen.
Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter schriftlich begründen, warum und für wen er diese Wohnung benötigt. Der Sachverhalt muss konkret beschrieben werden und es muss daraus die Notwendigkeit ersichtlich sein, warum diese Person in die gekündigte Wohnung einziehen muss.
Unwirksamkeit einer Kündigung
Eine unbegründete Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf ist gegeben, wenn:
- der Eigenbedarf vorgeschoben wird
- liegt vor, wenn die Person, für die das Mietverhältnis gekündigt wurde, die Mietwohnung nicht wirklich ernsthaft nutzen will
- der Vermieter möchte hier vielmehr lästige Mieter loswerden
- rechtsmissbräuchlicher Eigenbedarf vorliegt
- der Eigenbedarf liegt nur auf dem Papier vor, Kündigung ist unzulässig, da sie grob unbillig ist
- beispielsweise sind andere ähnliche Wohnungen im gleichen Haus leer, der Vermieter könnte dort einziehen
- besteht der Vermieter trotzdem auf seine Kündigung, dann ist das rechtsmissbräuchlich
- überhöhter Wohnbedarf vorliegt
- der Vermieter macht einen stark überhöhten Wohnbedarf geltend
- beispielsweise möchte ein alleinstehender Vermieter in eine 200m² große Wohnung einziehen und kündigt aus diesem Grund wegen Eigenbedarf das Mietverhältnis
- treuwidriger und widersprüchlicher Eigenbedarf vorliegt
- der Vermieter gibt bei der Kündigung Gründe an, welche schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlagen bzw. vorhersehbar waren
- beispielsweise wenn der Vermieter schon wusste, dass er in naher Zukunft die Wohnung für sich benötigen wird
- der Vermieter muss hier den Mieter vorab informieren und einen Mietvertrag auf Zeit abschließen (befristeter Mietvertrag)
- wenn befristeter Eigenbedarf vorliegt
- wenn beispielsweise der Vermieter die Wohnung benötigt, um gelegentlich in ihr zu übernachten bzw. wenn er in die Wohnung nur für einige Monate einziehen will
- Zweckverfehlung gegeben ist
- liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung nicht in der Art nutzen kann, wie er es im Kündigungsschreiben angibt
- beispielsweise möchte er seine Schwester mit einem gehbehinderten Kind in eine Wohnung im sechsten Stockwerk eines Hauses ohne Fahrstuhl einziehen lassen, diese Wohnung wäre dann gänzlich ungeeignet
Verwandte "Eigenbedarf" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Eigenbedarf - Ihr Eigenbedarf Informationstipp