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Wiki zum Rechtsthema Nebenkosten

Informationen zu Nebenkosten
Als Nebenkosten werden die laufenden Kosten bezeichnet, welche der Vermieter einer Mietsache zum Teil oder auch gänzlich auf den Mieter umlegen kann. Eine Umlegung der Nebenkosten auf den Mieter ist gemäß § 556 Abs. 2 BGB nur durch eine ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag möglich. Sollte keine Vereinbarung diesbezüglich getroffen werden, gilt die Annahme, dass die Nebenkosten im Mietzins enthalten sind.

In der Regel sind zwei Varianten der vertraglichen Vereinbarung zur Zahlung von Nebenkosten gegeben:
  1. Es wird eine Bruttomiete vereinbart, welche schon alle Nebenkosten enthält.

  2. Es wird eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart, welche der Mieter in Form eines monatlichen Abschlags an den Vermieter zahlt. Die Höhe der Nebenkosten orientiert sich hier an den in vergangenen Jahren angefallenen Nebenkosten. Der Mieter erhält hier jährlich eine Nebenkostenabrechnung. Sollte die Vorauszahlung nicht ausreichen, so erhält der Mieter eine Aufforderung zur Nachzahlung. Wurden zu viel Nebenkosten vorausgezahlt, erhält der Mieter eine Gutschrift.
Kalte und warme Betriebskosten
Innerhalb der Nebenkosten unterscheidet man „kalte Betriebskosten“ und „warme Betriebskosten“. Gesetzliche Regelungen hierzu sind im BGB festgeschrieben, aber auch in der Betriebskostenverordnung. Die Umlegung der Nebenkosten auf die Mieter eines Hauses erfolgt nach einem bestimmten Verteilerschlüssel, entweder nach Wohnfläche oder nach Köpfen. Im Folgenden sind alle Kosten aufgeführt, welche der Vermieter als Nebenkosten auf seine Mieter umlegen darf.

Als „warme Betriebskosten“, welche grundsätzlich in Abhängigkeit zum Verbrauch abzurechnen sind, gelten:
  • Heizkosten
  • Warmwasserbereitung
  • Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen.
Als „kalte Betriebskosten“ gelten:
  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung
  • Abwasser
  • Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Schornsteinreinigung
  • Haftpflicht- und sonstige Sachversicherungen
  • Hausreinigung
  • Bekämpfung von Ungeziefer
  • Gartenpflege
  • Fahrstuhlwartungs- und Instandsetzungskosten
  • Hausbeleuchtung
  • Hausmeister
  • Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandkabel
  • Einrichtung zur Maschinenwäsche
  • sonstige Kosten

Verwandte "Nebenkosten" Rechtsbegriffe

Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Eigenbedarf, Maklerrecht, Mietminderung, Mietvertrag, Pacht, Schönheitsreparaturen, Gewerbemietvertrag, Miete, Mietrecht, Pachtvertrag, Wohnungseigentum, Kaution, Mieterhöhung, Mietspiegel, Nebenkostenabrechnung, Räumungsklage, Betriebskosten, Hausordnung, Kündigung, Kündigungsgründe, Mietkaution, Nachmieter, Untervermietung, Wohngeld, Eigentümerversammlung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Nebenkosten - Ihr Nebenkosten Informationstipp

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