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Wiki zum Rechtsthema Pacht

Informationen zur Pacht
Die Pacht ist die aus einem Pachtvertrag hervorgehende Überlassung einer Sache und der sich aus dieser Sache ergebenen Erträge, gegen Zahlung eines Entgeltes. Im Gegensatz zum Mietvertrag, wo lediglich die Nutzung einer Mietsache vertraglich vereinbart wird, erhält der Pächter durch einen geschlossenen Pachtvertrag, zusätzlich zum Gebrauch der Pachtsache, das Recht auf Nutzung der Erträge, welche sich aus der Pachtsache ergeben. Der Pächter zahlt im Gegenzug dazu dem Verpächter einen Pachtzins.

Vorschriften zum Pachtvertrag sind in § 581 BGB verankert. In diesem verpflichtet sich der Verpächter, dem Pächter die Pachtsache zum Gebrauch zu überlassen und gewährt ihm gleichzeitig die Nutzung der Früchte der Pachtsache. Der Pächter hingegen verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Pachtzins an den Verpächter zu zahlen.

Folgende Formen der Pacht gibt es unter anderem:
  • Kleingartenpacht
  • Jagd- oder Fischereipacht
  • Landpacht
  • Pacht von Geschäftsbetrieben (beispielsweise Gaststätten, Ladengeschäfte).
Ein Pächter muss im Gegensatz zu einem Mieter für die Erhaltung des Inventars, sollte solches mit verpachtet worden sein, alleinig Sorge tragen. Ebenso darf ein Pächter nicht unterverpachten. Der Pachtzins wird in der Regel in Abhängigkeit von den zu erwartenden Erträgen und den daraus resultierenden Umsätzen berechnet.
Jagdpacht
Die Jagdpacht ist eine Art der Pacht und gesetzlich geregelt in § 11 Bundesjagdgesetz (BjagdG). Hierbei kommt es durch einen geschlossenen Pachtvertrag zur Verpachtung eines Jagdausübungsrechtes. Als Jagdpächter kommt nur in Frage, wer auch jagdpachtfähig ist. Eine Jagdpachtfähigkeit ergibt sich aus einem dreijährigen Besitz eines Jagdscheins. Ein Jagdpachtvertrag wird zwischen einer Jagdgenossenschaft bzw. einem Eigenjagdbesitzer und einem Pächter in Form einer natürlichen Person geschlossen.

Das Jagdausübungsrecht ist Gegenstand eines Jagdpachtvertrages, welcher in schriftlicher Form geschlossen werden muss und eine Mindestpachtdauer von neun Jahren einschließt. Die somit gepachtete Fläche muss in den Jagdschein eingetragen werden. Der geschlossenen Jagdpachtvertrag berechtigt den Poächter zur Ausübung seiner Jagdrechte und somit zum Jagen, Aneignen und Hegen des Wildes in dem von ihm gepachteten Jagdgrundstück.
Landpacht
Die Landpacht kommt durch einen Pachtvertrag in der Landwirtschaft zustande. In der Regel kommt es zur Verpachtung von einem Grundstück mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden oder einem Grundstück, welches hauptsächlich zu landwirtschaftlichen Zwecken, wobei hier die Haltung von Tieren und der Gartenbau eingeschlossen sind, verpachtet wird und keine Gebäude aufweist. Die Rechte und Pflichten eines Pächters und auch eines Verpächters sind in den §§ 585 bis 597 BGB sowie im Landpachtverkehrsgesetz festgeschrieben.

Durch einen geschlossenen Landpachtvertrag gehen die Vertragspartner ein Dauerschuldverhältnis ein, welches nach dem Landpachtverkehrsgesetz verpflichtend angezeigt werden muss.

Verwandte "Pacht" Rechtsbegriffe

Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Eigenbedarf, Maklerrecht, Mietminderung, Mietvertrag, Schönheitsreparaturen, Gewerbemietvertrag, Miete, Mietrecht, Nebenkosten, Pachtvertrag, Wohnungseigentum, Kaution, Mieterhöhung, Mietspiegel, Nebenkostenabrechnung, Räumungsklage, Betriebskosten, Hausordnung, Kündigung, Kündigungsgründe, Mietkaution, Nachmieter, Untervermietung, Wohngeld, Eigentümerversammlung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Pacht - Ihr Pacht Informationstipp

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