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Wiki zum Rechtsthema Mietkaution
Informationen zur Mietkaution
In der Regel wird in einem Mietvertrag auch die Hinterlegung einer Kaution durch den Mieter vereinbart, welche dazu dient, den Vermieter gegen nicht erfolgte Mietzahlungen bzw. Schäden, die der Mieter an seinem Eigentum angerichtet hat, abzusichern. Die von beiden Parteien vereinbarte Mietkaution darf gemäß § 551 Abs. 1 BGB eine Zahlung von drei Netto-Kaltmieten nicht übersteigen. Der Mieter hat hierbei die Möglichkeit, die vereinbarte Kaution in drei Monatsraten zu zahlen. Grundsätzlich verpflichtet das BGB durch Vorschriften nicht zu einer Vereinbarung einer Mietkaution.
Wenn das Missverhältnis beendet wird, der Grund spielt hierbei keine Rolle, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen. Dabei muss je nach Form der Mietkaution, eine Abrechnung erfolgen und eine Frist eingehalten werden, welche nur in Ausnahmefällen länger als sechs Monate sein kann.
Sollte als Mietkaution eine Form gewählt werden, aus welcher sich eine Rendite ergibt, steht diese grundsätzlich dem Mieter zu und muss diesem nach Beendigung des Mietverhältnisses vollständig und nachweislich mit ausgezahlt werden.
Wenn das Missverhältnis beendet wird, der Grund spielt hierbei keine Rolle, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen. Dabei muss je nach Form der Mietkaution, eine Abrechnung erfolgen und eine Frist eingehalten werden, welche nur in Ausnahmefällen länger als sechs Monate sein kann.
Sollte als Mietkaution eine Form gewählt werden, aus welcher sich eine Rendite ergibt, steht diese grundsätzlich dem Mieter zu und muss diesem nach Beendigung des Mietverhältnisses vollständig und nachweislich mit ausgezahlt werden.
Formen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine vertraglich vereinbarte Kaution zu hinterlegen. In der Regel kommt hier das Kautionssparbuch zum Einsatz. Hierbei wird erfolgt eine Sperrung des Sparbuches, welche beide Vertragspartner nur gemeinsam wieder löschen können. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Abgabe einer Verpfändungserklärung zu Gunsten des Vermieters.
Eine höhere Verzinsung bietet, als jüngere Form der Mietkaution, das Tagesgeldkonto mit Verpfändung. Des weiteren bieten die Barkaution sowie eine Bankbürgschaft bzw. die Bürgschaft einer weiteren Person eine Möglichkeit zur Zahlung der Mietkaution.
Eine höhere Verzinsung bietet, als jüngere Form der Mietkaution, das Tagesgeldkonto mit Verpfändung. Des weiteren bieten die Barkaution sowie eine Bankbürgschaft bzw. die Bürgschaft einer weiteren Person eine Möglichkeit zur Zahlung der Mietkaution.
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