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Wiki zum Rechtsthema Nachmieter
Informationen zum Nachmieter
Ein Nachmieter ermöglicht es einem Mieter, durch Übernahme der Mietwohnung, vorzeitig aus dem Mietverhältnis auszutreten und durch eventuelle Ablösezahlungen eingebrachte Einbauten des Mieters zu übernehmen. Der Nachmieter zahlt somit dem Vermieter die eigentlich vom Mieter geschuldete Miete, die dieser hätte noch zahlen müssen, wenn sein Mietverhältnis bis zum Ablauf der Fristen noch bestanden hätte.
Ein Mieter kann seinem Vermieter zwar einen Nachmieter vorschlagen, der Vermieter muss diesen aber als solchen nicht annehmen. Akzeptiert der Vermieter den Nachmieter, ist es ihm überlassen, ob er für den Nachmieter einen neuen Mietvertrag aufsetzt oder ob der Nachmieter in den vorhandenen Mietvertrag eintritt. Generell gilt nach deutschem Recht, dass kein Vermieter dazu verpflichtet ist, einen Nachmieter zu akzeptieren, es sei denn, dieses wurde im Mietvertrag so vereinbart.
Grundsätzlich ist ein Mieter verpflichtet, neue Miet- bzw. Kaufinteressenten zu Besichtigungszwecken in die noch durch den Mieter bewohnte Mietwohnung zu lassen. Allerdings ist er berechtigt, sich von ihm unbekannten Personen den Ausweis zeigen zu lassen.
Ein Mieter kann seinem Vermieter zwar einen Nachmieter vorschlagen, der Vermieter muss diesen aber als solchen nicht annehmen. Akzeptiert der Vermieter den Nachmieter, ist es ihm überlassen, ob er für den Nachmieter einen neuen Mietvertrag aufsetzt oder ob der Nachmieter in den vorhandenen Mietvertrag eintritt. Generell gilt nach deutschem Recht, dass kein Vermieter dazu verpflichtet ist, einen Nachmieter zu akzeptieren, es sei denn, dieses wurde im Mietvertrag so vereinbart.
Grundsätzlich ist ein Mieter verpflichtet, neue Miet- bzw. Kaufinteressenten zu Besichtigungszwecken in die noch durch den Mieter bewohnte Mietwohnung zu lassen. Allerdings ist er berechtigt, sich von ihm unbekannten Personen den Ausweis zeigen zu lassen.
Besondere Härtefälle
Ist das Fortführen des Mietverhältnisses für den Mieter unter gewissen Umständen unzumutbar, ist der Vermieter verpflichtet, als Ausnahme einen geeigneten Nachmieter zu akzeptieren. Als besondere Härtefälle gelten:
- Vorliegen einer schweren Erkrankung des Mieters
- Unumgängliche Aufnahme des Mieters in ein Pflege- bzw. Altenheim
- durch Familienzuwachs zu klein werdende Wohnung
- durch Scheidung zu groß gewordene Wohnung
- Umzug des Mieters aus beruflichen Gründen, welche er nicht selbst herbeigeführt hat.
- gewollter Einzug in das neu erworbene bzw. neu gebaute Eigenheim
- gewolltes Zusammenziehen mit Lebenspartner, Freund bzw. Freundin.
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