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Wiki zum Rechtsthema Eigenheimzulage
Informationen zu Eigenheimzulage
Als Eigenheimzulage wurde eine staatlich gewährte Förderung bezeichnet, die aktuell in der Form nicht mehr existiert. Diese sollte gewährleisten, dass die mehr Menschen in Deutschland sich für den Erwerb von Eigenheimen entscheiden. Dies bedeutet, dass die Eigenheimzulage jedem Bürger zugestanden wurde, der ein Haus oder eine Wohnung erwarb oder baute. Dies bezog sich allerdings ausschließlich auf privates Wohneigentum und es musste ein Antrag auf Eigenheimzulage gestellt werden.
Die Abschaffung der Eigenheimzulage am 1. Januar 2006 brachte allerdings eine Übergangsregelung mit sich. So wird der Erwerb von Eigenheim noch bis zum 31. Dezember 2005 berücksichtigt, der Erwerb nach diesem Zeitraum allerdings nicht mehr. Die Eigenheimzulage galt ausschließlich für Wohnimmobilien.
Die Abschaffung der Eigenheimzulage am 1. Januar 2006 brachte allerdings eine Übergangsregelung mit sich. So wird der Erwerb von Eigenheim noch bis zum 31. Dezember 2005 berücksichtigt, der Erwerb nach diesem Zeitraum allerdings nicht mehr. Die Eigenheimzulage galt ausschließlich für Wohnimmobilien.
Eigenheimzulage vor 2006
Bei Wohnungen und Häusern, die vor dem 1. Januar 2004 gebaut oder erworben wurden, wird eine jährliche Eigenheimzulage von 5 % der Herstellungskosten und 2,5 % der Anschaffungskosten angerechnet, im Höchstfall jedoch ein Betrag von 2.556 € bei Neubau und 1.278 € bei Altbauten. Bei Anschaffung zwischen dem 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 wird die Eigenheimzulage nur noch mit 1 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bemessen und mit einem Höchstbetrag 1.250 €, wobei für jedes Kind 800 € hinzugerechnet werden. Die Rechtsgrundlage für die Eigenheimzulage stellt das Eigenheimzulagengesetz dar.
Bereits gewähre Eigenheimzulage
Die Bereits gewährte Eigenheimzulage vor den genannten Zeiträumen wird auch weiterhin gewährt und an den Antragsteller ausgezahlt. Die Höhe bemisst sich hierbei am Datum des Kaufvertrages oder dem Datum des Bauvertrages für eine Neuimmobilie. Erst nach 2006 erhalten Hauseigentümer dieser Zulage nicht mehr. Für alle Personen, die davor Eigentum erworben oder erbaut haben, ändert sich nichts.
Verwandte "Eigenheimzulage" Rechtsbegriffe
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