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Wiki zum Rechtsthema Gewerbesteuer
Informationen zur Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegen Gewerbebetriebe hinsichtlich ihres Gewerbeertrages in Abhängigkeit von ihrer Gesellschaftsform. Zu den Gewerbebetrieben zählen:
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in Abhängigkeit des Steuermessbetrages und des Hebesatzes, welcher in der jeweiligen Gemeinde gilt. Hierbei ergeben sich von Gemeinde zu Gemeinde erhebliche Unterschiede, da jede Gemeinde ihren Hebesatz eigenständig festlegt. Basis der Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag des jeweiligen Unternehmens, wobei hier der Gewinn nach dem Einkommenssteuergesetz bzw. Körperschaftssteuergesetz eine Rolle spielt.
- GmbH's
- Aktiengesellschaften (AG)
- gewerblich tätige natürliche Personen gemäß Einkommensteuergesetz
- gewerblich tätige Personengesellschaften gemäß Einkommensteuergesetz.
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in Abhängigkeit des Steuermessbetrages und des Hebesatzes, welcher in der jeweiligen Gemeinde gilt. Hierbei ergeben sich von Gemeinde zu Gemeinde erhebliche Unterschiede, da jede Gemeinde ihren Hebesatz eigenständig festlegt. Basis der Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag des jeweiligen Unternehmens, wobei hier der Gewinn nach dem Einkommenssteuergesetz bzw. Körperschaftssteuergesetz eine Rolle spielt.
Gewerbeertrag
Der Gewerbeertrag definiert sich gemäß Einkommenssteuergesetz bzw. Körperschaftssteuergesetz als zu ermittelnder Gewinn, welcher sich aus einem Gewerbebetrieb ergibt. Rechtsgrundlage bildet hier der § 5a Einkommensteuergesetz. Gemäß § 8 GewStG werden Hinzurechnungen und laut § 9 GewStG auch entsprechende Kürzungen vorgenommen, um die Gewerbesteuer zu ermitteln und dabei eine doppelte Belastung durch Grund- und Gewerbesteuer zu verhindern. Bei der Berechnung des Gewerbeertrages wird das Ergebnis auf volle Hundert abgerundet.
Der errechnete Gewerbeertrag wird zuletzt mit der Steuermesszahl (seit 2008 liegt diese bei 3,5%) multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte Steuermessbetrag. Dieser muss abschließend mit dem jeweils geltenden Gewerbesteuerhebesatz multipliziert werden. Das nun vorliegende Ergebnis ist die Gewerbesteuer, welche festzusetzen ist.
Der errechnete Gewerbeertrag wird zuletzt mit der Steuermesszahl (seit 2008 liegt diese bei 3,5%) multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte Steuermessbetrag. Dieser muss abschließend mit dem jeweils geltenden Gewerbesteuerhebesatz multipliziert werden. Das nun vorliegende Ergebnis ist die Gewerbesteuer, welche festzusetzen ist.
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