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Wiki zum Rechtsthema Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuer
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Realsteuer. Ihr unterliegen das Eigentum an Grundstücken sowie die Bebauung auf diesen in Abhängigkeit von Beschaffenheit und Wert. Die Grundsteuer wird vom Eigentümer, im Gegensatz zur einmalig anfallenden Grunderwerbssteuer, vierteljährlich an die Gemeinde abgeführt, in welcher sich das Grundstück befindet. Die Gemeinden verwenden diese Einnahmen, um die örtliche Infrastruktur zu erhalten bzw. zu verbessern. Jeglicher Grundbesitz in Deutschland unterliegt der Grundsteuer. Unterschieden wird hierbei zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A betrifft Agrarland und die Grundsteuer B bezieht sich auf Bauland.

Das Grundsteuerrecht Deutschlands besteht seit 1938 und ist somit eines der ältesten deutschen Steuerrechte. Die Grundsteuer ist mit derzeit über 11 Milliarden Euro Einnahmen eine der wichtigsten Einnahmequellen von Bund, Ländern und Gemeinden.

Eigentümer, welche ihre Immobilie vermieten, können die Grundsteuer innerhalb der Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
Berechnung
Neben der Gewerbesteuer bildet die Grundsteuer eine der wesentlichsten Einnahmen einer Gemeinde. Zur Besteuerung kommen alle bebauten und auch unbebauten Grundstücke. Steht eine Gemeinde finanziell gut da, kann es durchaus sein, dass sie keine Grundsteuer erhebt. Somit wird sie auch gleichzeitig interessant für Investoren bzw. neue Grundbesitzer. Öffentliche Grundstücke unterliegen nicht der Grundsteuerpflicht.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten:
  1. Feststellung eines Einheitswertes durch das Finanzamt mithilfe von Einheitswertrichtlinien
  2. Bildung des Produkts aus Einheitswert und Grundsteuermesszahl
  3. Errechnung des sich aus dem Einheitswert ergebenen Grundsteuermessbetrages
  4. Erteilung des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt und Weiterleitung an die zuständige Gemeinde
  5. Grundsteuerberechnung der Gemeinde durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem gemeindeabhängigen Hebesatz
  6. Zustellung des Grundsteuerbescheids an den Eigentümer durch die Gemeinde.
Der Hebesatz, welcher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, wird in der Regel im Rahmen der Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossen.

Verwandte "Grundsteuer" Rechtsbegriffe

Steuerrecht, Eigenheimzulage, Finanzamt, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerbescheid, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Grundsteuer - Ihr Grundsteuer Informationstipp

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