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Wiki zum Rechtsthema Finanzamt

Informationen zum Finanzamt
Das Finanzamt ist eine örtliche Behörde der staatlichen Finanzverwaltung und ist zuständig für Steuererhebungen, Vermögensverwaltung der öffentlichen Hand und zieht Strafen, Beiträge und Gebühren ein. Die Finanzämter der Länder sind direkt den Landesfinanzbehörden der einzelnen Bundesländer unterstellt. Den Mitarbeitern der Finanzämter ist das jeweilige Finanzministerium als oberster Dienstherr vorangestellt. Die Finanzverwaltung in Deutschland zieht öffentliche Gelder ein und verwaltet diese.

Gemäß § 108 GG gliedert sich die Finanzverwaltung in drei Teile:
  1. Bund

    • Verwaltung von Zöllen, Finanzmonopolen, Verbrauchs- und Einfuhrumsatzsteuern sowie den Abgaben im Zusammenhang der EU

  2. Länder

    • Verwaltung von Versicherungs-, Einkommens-, Umsatz- sowie Körperschaftssteuern

  3. Gemeinden

    • Verwaltung von Gemeindesteuern.
Aufgaben
In erster Linie ist das Finanzamt für die Verwaltung der Steuern zuständig, wobei sie sich hier an den derzeit geltenden Gesetzen orientieren muss. Aufgrund der Nachfrage hat sich das Finanzamt aber mittlerweile auch zur Beratungsstelle für Bürger herausgebildet. Steuern bilden die finanziellen Mittel, mit welchen Bund und Länder ihren Aufgaben nachgehen können. Steuern werden durch steuerpflichtige Bürger bzw. Unternehmen erhoben und verwaltet. Für die Organisation dieser Erhebung und der Verwaltung wurde die Finanzverwaltung gegründet.

Das Finanzamt muss prüfen, welcher Bürger der Steuerpflicht unterliegt, indem es den Bürgern die Einkommenssteuererklärung zustellt. Die Bürger müssen diese Erklärung ausfüllen und mit nötigen Nachweisen dem Finanzamt wieder zukommen lassen. Das Finanzamt prüft anschließend die Unterlagen und erhebt Steuern, im Falle, dass sich hierfür eine Notwendigkeit ergibt. Dem steuerpflichtigen Bürger wird anschließend ein entsprechender Bescheid zugestellt. Dieser kann eine Erstattung von zuviel gezahlten Steuern enthalten, aber auch Aufforderungen zu Nachzahlungen, denen die Bürger nachkommen müssen.
Service
Um den Bürgern aufgrund des großen Umfangs im Bereich Steuern eine Erleichterung bei Fragen zu schaffen, befinden sich in den Finanzämtern sogenannte Servicecenter, in welchen sich die Bürger informieren und beraten lassen können. Die Bürger können unter anderem auch Formulare downloaden. Sollten bei der Bearbeitung von Steuererklärungen Fragen auftreten, so kann beim Finanzamt eine Beratung eingeholt werden.

Verwandte "Finanzamt" Rechtsbegriffe

Steuerrecht, Eigenheimzulage, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerbescheid, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
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