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Wiki zum Rechtsthema Steuerstrafrecht

Informationen zum Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht in Deutschland beinhaltet alle rechtlichen Vorschriften, welche bei Verstößen gegen Steuergesetze zur Anwendung kommen. Zum Steuerstrafrecht gehören:
  • das materielle Steuerstrafrecht in den §§ 369 bis 384 AO (Abgabenordnung),
  • das Strafgesetzbuch (StGB) sowie
  • die Vorschriften des Steuerstrafverfahrensrechts mit den §§ 385 bis 412 AO.
Das Steuerstrafrecht dient somit der Ahndung steuerrechtlicher Verstöße. Der häufigste Verstoß gegen bestehende Steuergesetze ist die Steuerhinterziehung. Dieser Straftatbestand ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige seine Angaben gegenüber dem Finanzamt pflichtwidrig, nicht vollständig bzw. fehlerhaft macht oder steuerrelevante Tatsachen gänzlich verschweigt.
Verfahrensarten
Um gegen Verstöße vorzugehen, gebraucht das Steuerstrafrecht zwei Verfahrensarten:
  1. Strafverfahren

    • kommt zum Tragen bei Steuerstraftaten
    • die Steuerstraftat muss vorsätzlich erfolgt sein
    • Steuerstraftaten führen in der Regel zu einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe
    • Steuerstraftaten sind:

      • Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO
      • Bannbruch gemäß § 372 AO
      • Schmuggel gemäß § 373 AO
      • Steuerhehlerei gemäß § 374 AO

  2. Bußgeldverfahren

    • wird eingesetzt bei Steuerordnungswidrigkeiten
    • die Ordnungswidrigkeit wurde bewusst fahrlässig herbei geführt
    • Steuerordnungswidrigkeiten führen in der Regel zu einer Geldbuße
    • Steuerordnungswidrigkeiten sind:

      • leichtfertige Steuerverkürzung gemäß § 378 AO
      • Steuergefährdung gemäß § 379 AO
      • Erwerb von Steuererstattungsansprüchen, Steuervergütungsansprüchen gemäß § 383 AO
Einige steuerstrafrechtliche Vorschriften sind des weiteren im Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert. So werden gemäß § 26 b UStG Schädigungen des Umsatzsteueraufkommens als Ordnungswidrigkeit eingestuft und führen zu einer Geldbuße, welche bis zu 50.000 Euro erreichen kann. § 26 c UStG führt hingegen bei gewerbs- und bandenmäßiger Schädigung des Umsatzsteueraufkommens zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. zu einer Geldstrafe.

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Steuerrecht, Eigenheimzulage, Finanzamt, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerbescheid, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Steuerstrafrecht - Ihr Steuerstrafrecht Informationstipp

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