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Wiki zum Rechtsthema Mehrwertsteuer
Informationen zur Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer, welche umgangssprachlich auch Umsatzsteuer genannt wird, gilt neben der Lohn- und Einkommenssteuer als bedeutendste Einnahmequelle eines Staates. Hierbei macht die Mehrwertsteuer etwa 25% der steuerlichen Gesamteinnahmen aus. Sie wird von Warenverkäufern, Dienstleistern und denjenigen an den Staat weitergeleitet, welche Einnahmen erzielen, die mehrwertsteuerpflichtig sind. Die Einnahmen, welche sich aus der Mehrwertsteuer ergeben, werden nach einem bestimmten Verteilprinzip an Bund, Länder und Gemeinden weitergeleitet. Der Mehrwertsteuersatz liegt in den Ländern der Europäischen Union zwischen 15 und 25%, in Deutschland gilt eine Mehrwertsteuer von 19%, als Ausnahme 7% für Waren des täglichen Bedarfs.
Die Mehrwertsteuer zählt zu den indirekten Steuern, da sie nicht direkt von denen gezahlt wird, welche sie erzeugen, sondern vom Endverbraucher. Sie wird über den Preis der Güter bzw. Dienstleistungen auf ihn übertragen, aber erst durch das Unternehmen an den Staat weitergeleitet. Somit kommt es zu einer indirekten Steuerzahlung des Endverbrauchers an den Staat. Rechtsgrundlage bildet das Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die Umsatzsteuerverordnung (UstVO). Zur Abführung der Mehrwertsteuer sind grundsätzlich nur Unternehmen verpflichtet.
Sind Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, so ist es ihnen möglich, über die gezahlte Mehrwertsteuer eine Vorsteuer zu veranschlagen und somit ihre Steuerlast zu verringern.
Die Mehrwertsteuer zählt zu den indirekten Steuern, da sie nicht direkt von denen gezahlt wird, welche sie erzeugen, sondern vom Endverbraucher. Sie wird über den Preis der Güter bzw. Dienstleistungen auf ihn übertragen, aber erst durch das Unternehmen an den Staat weitergeleitet. Somit kommt es zu einer indirekten Steuerzahlung des Endverbrauchers an den Staat. Rechtsgrundlage bildet das Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die Umsatzsteuerverordnung (UstVO). Zur Abführung der Mehrwertsteuer sind grundsätzlich nur Unternehmen verpflichtet.
Sind Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, so ist es ihnen möglich, über die gezahlte Mehrwertsteuer eine Vorsteuer zu veranschlagen und somit ihre Steuerlast zu verringern.
Unterschied zur Umsatzsteuer
Im sprachlichen Gebrauch ist die Mehrwertsteuer der Umsatzsteuer gleichgestellt. Es gibt allerdings feine Unterschiede. Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer auf ein Produkt gezahlt, welches er beispielsweise von einem Lieferanten kauft. Diese kann er als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen und erhält den Betrag vom Finanzamt zurückerstattet. Verkauft der Unternehmer das Produkt zu einem höheren Preis weiter, entsteht ein Mehrwert, welcher vom Verbraucher gezahlt wird. Nun kommt die Mehrwertsteuer zum Tragen. Der Verbraucher trägt somit die vollständige Steuerlast. Die Mehrwertsteuer gilt somit als spezielle Form der Umsatzsteuer.
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