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Informationen zur Steuer
Eine Steuer ist eine öffentliche Geldleistung, welche ohne Anspruch auf Gegenleistung gezahlt wird. Sie dient dem Staat zum Erzielen von Einnahmen, welcher auch die Höhe der Steuern festlegt. Die Einnahmen der Steuern werden zur Finanzierung des Staatswesens benötigt. Der Steuerzahlung unterliegt jede steuerpflichtigen Person. Steuern und auch weitere Abgaben, welchen die Bürger unterliegen, führen häufig aufgrund der finanziellen Belastungen zu Streitigkeiten in Politik und Gesellschaft.
Das Steuerrecht ist im Grundgesetz Art.1a ff. verankert und stützt sich auf folgende Festlegungen:
Sämtliche Ausgaben des Staates werden aus jeglichen Steuereinnahmen finanziert. Alle Steuereinnahmen werden in einen Topf geworfen und für anfallende Ausgaben hergenommen. Spezielle Steuern dürfen nicht für spezielle Ausgaben in dem Einnahmegebiet hergenommen werden. Beispielsweise darf die Hundesteuer nicht nur für die Sauberhaltung der Grünanlagen verwendet werden.
Das Steuerrecht ist im Grundgesetz Art.1a ff. verankert und stützt sich auf folgende Festlegungen:
- Steuerstaat = Stützung des Staatshaushalts in finanziellen Dingen in erster Linie auf die Einnahmen von Steuern
- Steuergesetzgebungshoheit = Personen, welche die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Steuern definieren
- Steuerertragshoheit = Personen, welchen die Einnahmen durch Steuern zukommen
- Steuerverwaltungshoheit = Bestimmungen, wer für die Festsetzung und Einziehung der Steuern verantwortlich ist.
Sämtliche Ausgaben des Staates werden aus jeglichen Steuereinnahmen finanziert. Alle Steuereinnahmen werden in einen Topf geworfen und für anfallende Ausgaben hergenommen. Spezielle Steuern dürfen nicht für spezielle Ausgaben in dem Einnahmegebiet hergenommen werden. Beispielsweise darf die Hundesteuer nicht nur für die Sauberhaltung der Grünanlagen verwendet werden.
Einteilung in Steuergruppen
In Deutschland erfolgt die Einteilung in Steuergruppen nach:
- volkswirtschaftlicher Einordnung (Einkommen, Vermögen, Konsum)
- Verkehrssteuern, wie Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer, Versicherungssteuer
- Verbrauchssteuern, wie Mineralölsteuer, Tabaksteuer
- Besitzsteuern, gegliedert in:
- Ertragssteuern, wie Einkommenssteuer, Gewerbesteuer
- Substanzsteuern, wie Grundsteuer, Vermögenssteuer
- als Besonderheit Zölle, Produktionsabgaben, Agrarabgaben
- Steuerart
- verwaltungstechnisch, statistisch und ökonomisch unterteilt in
- direkte Steuern, Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch
- indirekte Steuern, Steuerlast wird vom Steuerschuldner auf den Steuerträger übertragen
- in Bezug auf das Steuerobjekt unterteilt in
- Personensteuer
- Realsteuer
- hinsichtlich der Erhebungsform in
- Quellensteuer, entstehen direkt an der Quelle
- Veranlagungssteuer, werden nach bestimmtem Zeitraum durch Steuerbescheid erhoben
- Pauschalsteuern
- Individualsteuern
- Steuergegenstand
- Umweltsteuer, Stromsteuer, Mineralölsteuer
- Verbrauchsteuer, wie Tabaksteuer, Getränkesteuer
- Verwaltungs- und Ertragshoheit
- Bundessteuern, wie Kfz-Steuer, Kaffesteuer, Tabaksteuer, der Ertrag steht dem Bund zu
- Gemeinschaftssteuern, wie Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, der Ertrag steht Bund und Gemeinden gleichermaßen zu
- Ländersteuern, wie Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, der Ertrag steht den Ländern zu
- Gemeindesteuern, wie Gewerbesteuer, Grundsteuer, der Ertrag steht der Gemeinde bzw. Kommune zu
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