Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Steuerbescheid Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Steuerbescheid Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Steuerbescheid Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Steuerbescheid Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Steuerbescheid Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Steuerbescheid
Rechtsanwalt für Steuerbescheid suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Steuerbescheid finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Steuerbescheid zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Steuerbescheid Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Steuerbescheid

Informationen zum Steuerbescheid
Ein Steuerbescheid ist gemäß § 155 Abs. 1 AO (Abgabenordnung) eine Festsetzung von Steuern (Steuerschuld bzw. Steuererstattungsanspruch) durch das Finanzamt. Er erfolgt als Verwaltungsakt gemäß § 122 Abs. 1 AO.

Gesetzliche Regelungen in § 150 Abs. 1 Satz 3 AO schreiben dem Steuerpflichtigen eine Selbstberechnung der Steuer in der Steuererklärung, durch Vorliegen einer Steueranmeldung, vor. Hieraus ergibt sich gemäß § 168 Satz 1 AO eine Steuerfestsetzung mit möglicher Nachprüfung, sowie sich aus der Steueranmeldung keine Herabsetzung bzw. Vergütung der Steuer, welche bis zu diesem Zeitpunkt zu entrichten war, ergibt.

Steuerbescheide unterscheiden sich nach:
  • endgültigen Steuerbescheiden

    • Einspruch bzw. Widerspruch lediglich innerhalb eines Monats nach Zustellung möglich

  • vorläufigen Steuerbescheiden

    • vereinzelte Grundlagen der Besteuerung sind noch nicht geklärt
    • erfolgen hinsichtlich:
      • der Höhe der Kinderfreibeträge
      • privater Schuldzinsen, welche nicht abziehbar sind
      • beschränkter Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Bereich der Vorsorge
      • außergewöhnlicher Belastungen nach § 33a EStG
    • nach Klärung der Fakten kommt es zur Aufhebung des vorläufigen Bescheids

  • Steuerbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO

    • in der Regel bei möglicher Betriebsprüfung
    • der vollständige Steuerfall bleibt offen
    • eine Änderung ist jederzeit möglich
    • erfolgt keine Aufhebung, ist der Bescheid nach Ablauf der Festsetzungsfrist bzw. nach der Außenprüfung hinfällig.
Ein Steuerbescheid kann des weiteren aufgrund einer teilweisen bzw. gänzlichen Steuerfreistellung und aufgrund einer Ablehnung eines Steuerfestsetzungsantrages erlassen werden.
Form
Grundsätzlich gilt für einen Steuerbescheid gemäß § 157 Abs. 1 Satz 1 AO die Schriftform. Der § 87a Abs. 4 AO erlaubt außerdem einen Steuerbescheid in elektronischer Form, wobei hier eine Signatur nach dem SigG vorgeschrieben ist und ein zugrunde liegendes Zertifikat erkennbar bzw. mithilfe eines entsprechenden Attributzertifikates die jeweilige Behörde identifizierbar sein muss. Des weiteren müssen die Daten aufgrund der Wahrung des Steuergeheimnisses laut § 87a Abs. 3 AO verschlüsselt übermittelt werden.
Inhalt
Steuerbescheide in schriftlicher Form müssen gemäß § 157 AO folgenden Inhalt aufweisen:
  • gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO Angaben über den Steuerschuldner
  • gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO Betrag und Art der Steuerschuld
  • unter Umständen gemäß § 119 Abs. 1 AO das Steuerjahr
  • gemäß § 119 Abs. 3 AO die jeweilige, den Steuerbescheid erlassene Behörde.
Diese sogenannten Muss-Inhalte führen bei Fehlen zur Unwirksamkeit des Steuerbescheids (§ 124 Abs. 3 AO).

Steuerbescheide in schriftlicher Form sollen folgenden Inhalt aufweisen:
  • gemäß § 121 AO eine Begründung für den Erlass
  • gemäß § 119 Abs. 3 AO eine Unterschrift bei Bescheiden manueller Form, Bescheide als Formular bzw. maschinelle Bescheide bedürfen gemäß § 119 Abs. 4 AO keiner Unterschrift
  • gemäß § 157 Abs. 1 Satz 3 AO die Rechtsbehelfsbelehrung
  • gemäß §§ 165, 165 AO mögliche Nebenbestimmungen.
Das Fehlen von Soll-Inhalten zieht unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich. So gilt beispielsweise eine Versäumnis der Rechtsbehelfsfrist durch den Steuerpflichtigen bei fehlender Begründung des Bescheids gemäß § 126 Abs. 3 AO als unverschuldet. Außerdem kann der Steuerpflichtige bei Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung den somit rechtswidrigen Steuerbescheid gemäß § 356 Abs. 2 AO innerhalb eines Jahres nach Zustellung anfechten.

Verwandte "Steuerbescheid" Rechtsbegriffe

Steuerrecht, Eigenheimzulage, Finanzamt, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Steuerbescheid - Ihr Steuerbescheid Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet