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Wiki zum Rechtsthema Werbungskosten

Informationen zu Werbungskosten
Als Werbungskosten werden Aufwendungen bezeichnet, welche von den zu versteuernden Einnahmen abgezogen werden. Laut Einkommensteuergesetz dienen Werbungskosten dem Zweck, Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Schon im Preußischen Einkommensteuergesetz wurden im Jahre 1891 diese Art von Kosten gesetzlich definiert, jedoch wurde erst 1906 der Begriff „Werbungskosten“ in das Gesetz aufgenommen.

Werbungskosten treten bei folgenden Arten von Einkünften auf:
  • gemäß § 19 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • gemäß § 20 EStG bei Kapitalvermögen
  • gemäß § 21 EStG bei Verpachtung sowie Vermietung
  • in § 22 EStG aufgeführten sonstigen Einkünften.
Werbungskosten werden von den Einkünften abgezogen, bei welchen sie entstanden sind, um alle Einnahmen zu ermitteln, welche für die steuerlichen Berechnungen von Bedeutung sind. Auch bei geringen bzw. gar keinen Einnahmen ist der Abzug von Werbungskosten möglich. Selbst Verluste, welche dadurch entstehen, sind vorstellbar. Der Abzug von Werbungskosten ist nicht mit einer Steuervergünstigung zu vergleichen. Vielmehr bildet er eine Besonderheit des objektiven Nettoprinzips. Hierbei darf lediglich das verfügbare Nettoeinkommen versteuert werden. Pauschalbeträge, welche als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, ohne diese belegen zu müssen, helfen nach deutschem Recht, die Steuererhebung zu vereinfachen. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gilt ein Pauschbetrag von 920 Euro im Jahr, welcher schon in den Lohnsteuertabellen angerechnet wird.
Voraussetzungen
Um Aufwendungen als Werbungskosten abziehen zu können, müssen diese im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstanden sein. Da es in vielen Fällen gemischte Aufwendungen gibt, können diese nur als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie sich zweifellos in private Kosten und beruflich bedingte Aufwendungen trennen lassen.

Viele verschiedene Urteile im Steuerrecht zeigen auf, dass es hinsichtlich der Werbungskosten und ihres Abzugs diverse Grenzfälle gibt. So ist eine Fortbildung nur durch Werbungskosten abziehbar, wenn diese in eindeutigem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Gemäß eines Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom September 2009 hat der Steuerzahler verschiedene Möglichkeiten, Aufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen, welche beruflich und privat gemischt genutzt werden.

Verwandte "Werbungskosten" Rechtsbegriffe

Steuerrecht, Eigenheimzulage, Finanzamt, Kilometerpauschale, Steuer, Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerberater, Steuerprüfung, Stiftung, Erbschaftsteuer, Haushaltsführung, Selbstanzeige, Steuerbescheid, Steuerschätzung, Säumniszuschlag, AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Sonderausgaben, Steuerverfahrensrecht
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