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Wiki zum Rechtsthema Werbungskosten
Informationen zu Werbungskosten
Als Werbungskosten werden Aufwendungen bezeichnet, welche von den zu versteuernden Einnahmen abgezogen werden. Laut Einkommensteuergesetz dienen Werbungskosten dem Zweck, Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten. Schon im Preußischen Einkommensteuergesetz wurden im Jahre 1891 diese Art von Kosten gesetzlich definiert, jedoch wurde erst 1906 der Begriff „Werbungskosten“ in das Gesetz aufgenommen.
Werbungskosten treten bei folgenden Arten von Einkünften auf:
Werbungskosten treten bei folgenden Arten von Einkünften auf:
- gemäß § 19 EStG bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit
- gemäß § 20 EStG bei Kapitalvermögen
- gemäß § 21 EStG bei Verpachtung sowie Vermietung
- in § 22 EStG aufgeführten sonstigen Einkünften.
Voraussetzungen
Um Aufwendungen als Werbungskosten abziehen zu können, müssen diese im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstanden sein. Da es in vielen Fällen gemischte Aufwendungen gibt, können diese nur als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie sich zweifellos in private Kosten und beruflich bedingte Aufwendungen trennen lassen.
Viele verschiedene Urteile im Steuerrecht zeigen auf, dass es hinsichtlich der Werbungskosten und ihres Abzugs diverse Grenzfälle gibt. So ist eine Fortbildung nur durch Werbungskosten abziehbar, wenn diese in eindeutigem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Gemäß eines Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom September 2009 hat der Steuerzahler verschiedene Möglichkeiten, Aufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen, welche beruflich und privat gemischt genutzt werden.
Viele verschiedene Urteile im Steuerrecht zeigen auf, dass es hinsichtlich der Werbungskosten und ihres Abzugs diverse Grenzfälle gibt. So ist eine Fortbildung nur durch Werbungskosten abziehbar, wenn diese in eindeutigem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Gemäß eines Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom September 2009 hat der Steuerzahler verschiedene Möglichkeiten, Aufwendungen als Werbungskosten geltend zu machen, welche beruflich und privat gemischt genutzt werden.
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