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Wiki zum Rechtsthema Aktiengesellschaft
Informationen zur Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer privatrechtlichen Vereinigung. Das Grundkapital wird bei einer AG in Aktien angelegt. Gegenstand einer Aktiengesellschaft ist in aller Regel der Betrieb eines Unternehmens. Aufgrund ihres hohen Kapitalbedarfs hat sie das Ziel, Vermögensmasse zu vereinigen und zu vermehren.
Folgende Merkmale definieren die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft:
Folgende Merkmale definieren die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft:
- Die AG ist eine Körperschaft. Als selbstständiger, rechtsfähiger Träger von Rechten und Pflichten kann sie vor Gericht klagen und verklagt werden.
- Die AG ist eine Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Aktionäre ist auf das Grundkapital der AG beschränkt.
- Die AG legt ihr Grundkapital in Aktien an, seltener in Form von Aktienurkunden, eher als Globalurkunde mit Hinterlegung bei Clearstream (Deutsche Börse Group).
- Grundsätzlich sind Aktien einer AG übertragbar. Für eine AG gilt allerdings der Börsenhandel mit Aktien nicht zum zwingenden Merkmal.
Organe
Eine Aktiengesellschaft verfügt über eine konkret benannte Verteilung aller Aufgaben. Demnach sind in einer AG drei wesentliche Organe errichtet:
- Hauptversammlung
- Vorstand
- Aufsichtsrat.
Vor- und Nachteile
Eine Aktiengesellschaft hat folgende wesentliche Vorteile:
- Übertragene Geschäftsanteile bedürfen nicht der notariellen Beurkundung.
- Demnach sind die Aktien leicht an Dritte übertragbar.
- Eine Haftung besteht für die Aktionäre nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen.
- Ein weiteres Bestehen der AG ist auch bei einem Mitgliederwechsel gewährleistet.
- Zur möglichen Kapitalvergrößerung ist der Gang an die Börse gegeben.
- Eine Vielzahl von Teilhabern führt zu einer Erhöhung der Sicherheit der Aktiengesellschaft.
- Da große Projekte relativ problemlos finanziert werden können, wird die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit verbessert.
- Die Finanzierung des Eigenkapitals ist durch den Verkauf von Beteiligungen bzw. zeitlich befristeten Kapitalerhöhungen abgesichert.
- Familienunternehmen sichern sich durch die Rechtsform der AG durch Stammaktien die Einflussnahme auf das Unternehmen.
- Die Aktiengesellschaft an sich ist in ihrer Planung, Gründung und hinsichtlich der Gründung sehr umfangreich im Aufwand.
- Für die Gründung einer AG ist ein Grundkapital von 50.000 Euro zu hinterlegen.
- Eine AG ist auch nach der Gründungsphase in ihrer Organisation sehr aufwendig.
- Der hohe Rechtsanteil führt dazu, dass das Unternehmen in seinem Handlungsspielraum stark eingeschränkt ist.
- Eine AG unterliegt besonderen Vorschriften hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates.
- Für die Gründung einer AG sind mindestens drei Gründungsmitglieder nötig.
- Das Kapital und der Ertrag der AG sowie das Einkommen und das Vermögen der Aktionäre führen zu einer Doppelbesteuerung.
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