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Wiki zum Rechtsthema Aktiengesellschaft

Informationen zur Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer privatrechtlichen Vereinigung. Das Grundkapital wird bei einer AG in Aktien angelegt. Gegenstand einer Aktiengesellschaft ist in aller Regel der Betrieb eines Unternehmens. Aufgrund ihres hohen Kapitalbedarfs hat sie das Ziel, Vermögensmasse zu vereinigen und zu vermehren.

Folgende Merkmale definieren die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft:
  • Die AG ist eine Körperschaft. Als selbstständiger, rechtsfähiger Träger von Rechten und Pflichten kann sie vor Gericht klagen und verklagt werden.
  • Die AG ist eine Kapitalgesellschaft. Die Haftung der Aktionäre ist auf das Grundkapital der AG beschränkt.
  • Die AG legt ihr Grundkapital in Aktien an, seltener in Form von Aktienurkunden, eher als Globalurkunde mit Hinterlegung bei Clearstream (Deutsche Börse Group).
  • Grundsätzlich sind Aktien einer AG übertragbar. Für eine AG gilt allerdings der Börsenhandel mit Aktien nicht zum zwingenden Merkmal.
In einer Aktiengesellschaft sind regelmäßig eine große Zahl an Aktionären vereint. Diese investieren in eine AG, um aus den Erträgen zu profitieren. Sie haben ein Stimmrecht, welches sie in den Aktionärsversammlungen wahrnehmen. Die Geschäftsführung allerdings obliegt speziellen Organen. Aufgrund des geforderten Startkapitals von 50.000 Euro wird die Aktiengesellschaft als Rechtsform in der Regel von entsprechend großen Unternehmen gewählt. Aufgrund der einzelnen Aktien, in die das Grundkapital einer Aktiengesellschaft zerlegt werden kann, ist eine Beteiligung an einer AG schon mit einer relativ geringen Geldinvestition gegeben. Die Erwerber von Aktien einer AG sind die Aktionäre und werden durch den Aktienkauf am Grundkapital beteiligt.
Organe
Eine Aktiengesellschaft verfügt über eine konkret benannte Verteilung aller Aufgaben. Demnach sind in einer AG drei wesentliche Organe errichtet:
  1. Hauptversammlung
  2. Vorstand
  3. Aufsichtsrat.
Dem Vorstand einer Aktiengesellschaft obliegt die Leitung der AG in Eigenverantwortung. Der Vorstand selbst kann aus einem oder mehreren Aktionären bestehen. Eine Bestellung und Überwachung des Vorstandes erfolgt durch den Aufsichtsrat. Dieser muss u.a. den Jahresabschluss der AG prüfen. Die Hauptversammlung als beschießendes Organ einer Aktiengesellschaft setzt sich aus sämtlichen Aktionären zusammen, welche ihr Stimmrecht für Änderungen der Satzung sowie für Beschlüsse, in Abhängigkeit zu den Aktienanteilen, wahrnehmen.
Vor- und Nachteile
Eine Aktiengesellschaft hat folgende wesentliche Vorteile:
  • Übertragene Geschäftsanteile bedürfen nicht der notariellen Beurkundung.
  • Demnach sind die Aktien leicht an Dritte übertragbar.
  • Eine Haftung besteht für die Aktionäre nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen.
  • Ein weiteres Bestehen der AG ist auch bei einem Mitgliederwechsel gewährleistet.
  • Zur möglichen Kapitalvergrößerung ist der Gang an die Börse gegeben.
  • Eine Vielzahl von Teilhabern führt zu einer Erhöhung der Sicherheit der Aktiengesellschaft.
  • Da große Projekte relativ problemlos finanziert werden können, wird die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit verbessert.
  • Die Finanzierung des Eigenkapitals ist durch den Verkauf von Beteiligungen bzw. zeitlich befristeten Kapitalerhöhungen abgesichert.
  • Familienunternehmen sichern sich durch die Rechtsform der AG durch Stammaktien die Einflussnahme auf das Unternehmen.
Eine Aktiengesellschaft hat jedoch auch einige Nachteile, beispielsweise:
  • Die Aktiengesellschaft an sich ist in ihrer Planung, Gründung und hinsichtlich der Gründung sehr umfangreich im Aufwand.
  • Für die Gründung einer AG ist ein Grundkapital von 50.000 Euro zu hinterlegen.
  • Eine AG ist auch nach der Gründungsphase in ihrer Organisation sehr aufwendig.
  • Der hohe Rechtsanteil führt dazu, dass das Unternehmen in seinem Handlungsspielraum stark eingeschränkt ist.
  • Eine AG unterliegt besonderen Vorschriften hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates.
  • Für die Gründung einer AG sind mindestens drei Gründungsmitglieder nötig.
  • Das Kapital und der Ertrag der AG sowie das Einkommen und das Vermögen der Aktionäre führen zu einer Doppelbesteuerung.

Verwandte "Aktiengesellschaft" Rechtsbegriffe

Wirtschaftsrecht, Liquidität, Bilanz, Jahresabschluss, Vertragsgestaltung, GmbH, Geschäftsführerhaftung, Handel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Rechtsformen, Vertragsrecht, Zivilrecht, Haftung, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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