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Wiki zum Rechtsthema Gesellschaftsrecht

Informationen zum Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen, welche errichtet werden, um einen gemeinsamen, bestimmten Zweck zu erreichen. Gesetzliche Regelungen zum Gesellschaftsrecht finden sich in verschiedenen Gesetzen, u.a. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Aktiengesetz oder auch im Genossenschaftsgesetz. Der deutsche Grundsatz der Vertragsfreiheit oder Privatautonomie findet auch im Gesellschaftsrecht Anwendung.

Eine Gesellschaft begründet sich aufgrund eines Vertragsschlusses zwischen den Gesellschaftern. Hierbei unterliegt jede Person der Entscheidungsfreiheit, mit welcher Person eine gesellschaftliche Bindung und somit Verpflichtungen eingegangen wird. Für einen Gesellschaftsvertrag haben die Gesellschafter, hinsichtlich der genauen vertraglichen Gestaltung, einen großen Freiraum, da aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit von zahlreichen Regelungen des Gesellschaftsrechts abgewichen werden kann.
Gesellschaft
Bei einer Gesellschaft handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, bei welchem sich mehrere Personen privatrechtlich zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Einige Gesellschaftsformen bestehen als Ausnahme nur aus einer Person, beispielsweise die Einpersonen-AG oder auch die Einpersonen-GmbH, bei welchen die Gesellschaft lediglich aus einer Person besteht. Gesellschafter können sein:
  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Personengesellschaften.
Grundsätzlich können Gesellschaften verschiedene Zwecke erfüllen, solange sie keinem gesetzlichen Verbot unterliegen, den guten Sitten nicht widersprechen und immer nach dem Grundsatz von Treu und Glauben handeln. In der Regel handelt es sich um wirtschaftliche Zwecke, seltener um ideelle Zwecke. Nicht zu den Gesellschaften gehören:
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, nicht privatrechtlich organisierte Stiftungen)
  • privatrechtliche Stiftungen gemäß §§ 80 bis 88 BGB
  • Bruchteilgemeinschaften gemäß §§ 741 bis 758 BGB (Miteigentümergemeinschaft)
  • Erbengemeinschaften gemäß §§ 2032 bis 2057a BGB
  • eheliche Gütergemeinschaft gemäß §§ 1415 bis 1518 BGB
Gesellschaftsformen
Grundsätzlich werden Gesellschaften unterteilt in:
  1. Personengesellschaften

    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    • Kommanditgesellschaft (KG)
    • Partnerschaftsgesellschaften
    • Stille Gesellschaft (StG)
    • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
    • GmbH & Co.KG als Mischform

  2. Kapitalgesellschaften

    • Verein
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Aktiengesellschaft (AG)
    • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
    • eingetragene Genossenschaft (eG)
    • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VvaG).
Personengesellschaften entstehen beim Zusammenschluss von mindestens zwei Personen. Beim Zusammenschluss zweier Personen, welche gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen, entsteht automatisch eine Rechtsform. Der Zusammenschluss kann durch natürliche oder auch juristische Personen erfolgen, wobei eine Personengesellschaft an sich keine juristische Person darstellt. In der Regel, von einigen Ausnahmen abgesehen, unterliegen alle beteiligten Gesellschafter der persönlichen Haftung, also haften diese gegenüber Dritten auch immer mit ihrem Privatvermögen. Um eine Personengesellschaft zu errichten, bedarf es nicht der Leistung einer Kapitaleinlage, wobei aber üblicherweise eine Kapitaleinlage getätigt wird. Des weiteren sind die Gesellschaftsanteile regelmäßig nicht übertragbar.

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und können jeden Zweck verfolgen, sofern dieser gesetzlich zugelassen ist. Die Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich rechtsfähig, wobei es hierfür einem Eintrag ins Handelsregister bedarf. Ihre Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, es muss eine kaufmännische Buchführung und Bilanzierung vorgenommen werden und ein Mindestkapital muss eingebracht werden.

Verwandte "Gesellschaftsrecht" Rechtsbegriffe

Wirtschaftsrecht, Liquidität, Bilanz, Jahresabschluss, Vertragsgestaltung, GmbH, Geschäftsführerhaftung, Handel, Unternehmen, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Vertragsrecht, Zivilrecht, Haftung, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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