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Informationen zur Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung ist eine juristische Teildisziplin, welche sich mit der rechtlichen Gestaltung von Sachverhalten befasst. Ziel ist die Ermittlung des Sachverhalts. Eine durchdachte Vertragsgestaltung hilft dabei, Konfliktmöglichkeiten, welche sich aus einem Vertrag ergeben können, auszuschalten. Aus diesem Grund gilt es von sogenannten „Musterverträgen“ abzuraten. Kleine Fehler, für den Nichtjuristen kaum erkennbar, können massive Folgen nach sich ziehen. So ist für Unternehmen beispielsweise ein effektives Vertrags-Controlling von großer Wichtigkeit. Nur so können Risiken bestmöglich minimiert werden.
Verträge bilden die Grundlage für jegliche unternehmerische Tätigkeit. Für eine juristisch einwandfreie Ausgestaltung von Wirtschaftsverträgen sowie die rechtliche Unterstützung bei der Abwicklung von Verträgen kann auf sogenannte Unternehmensjuristen zurückgegriffen werden. Hierzu bedarf es geschultem Personal, welches auf die Gestaltung und Verhandlung von Wirtschaftsverträgen spezialisiert ist.
Verträge können in schriftlicher oder mündlicher Form geschlossen werden, wobei die Vertragsparteien je nach konkretem Fall die für das Geschäft günstigste Form wählen sollten. Schließlich ist aus schriftlichen Verträgen noch nach Jahren erkennbar, welche Vereinbarungen explizit getroffen wurden. Auch im Streitfall erweist sich ein schriftlicher Vertrag in der Regel als vorteilhaft. Für verschiedene Vertragsarten existieren gesetzliche Vorschriften, an die sich die Vertragsparteien halten müssen. Zwar ist es zulässig, von diesen gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen, wenn beide Vertragsparteien eine Abweichung vereinbaren, diese Abweichung muss jedoch auch gesetzlich erlaubt sein. Es existieren jedoch auch gesetzliche Vorschriften, die keine Abweichung zulassen. Somit gelten hier grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen, auch wenn vertraglich anderes vereinbart wurde.
Verträge bilden die Grundlage für jegliche unternehmerische Tätigkeit. Für eine juristisch einwandfreie Ausgestaltung von Wirtschaftsverträgen sowie die rechtliche Unterstützung bei der Abwicklung von Verträgen kann auf sogenannte Unternehmensjuristen zurückgegriffen werden. Hierzu bedarf es geschultem Personal, welches auf die Gestaltung und Verhandlung von Wirtschaftsverträgen spezialisiert ist.
Verträge können in schriftlicher oder mündlicher Form geschlossen werden, wobei die Vertragsparteien je nach konkretem Fall die für das Geschäft günstigste Form wählen sollten. Schließlich ist aus schriftlichen Verträgen noch nach Jahren erkennbar, welche Vereinbarungen explizit getroffen wurden. Auch im Streitfall erweist sich ein schriftlicher Vertrag in der Regel als vorteilhaft. Für verschiedene Vertragsarten existieren gesetzliche Vorschriften, an die sich die Vertragsparteien halten müssen. Zwar ist es zulässig, von diesen gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen, wenn beide Vertragsparteien eine Abweichung vereinbaren, diese Abweichung muss jedoch auch gesetzlich erlaubt sein. Es existieren jedoch auch gesetzliche Vorschriften, die keine Abweichung zulassen. Somit gelten hier grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen, auch wenn vertraglich anderes vereinbart wurde.
Vertragsinhalte
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Vertrag um ein Rechtsgeschäft, bei welchem mindestens zwei Personen eine inhaltlich übereinstimmende, in Beziehung zueinander stehende Willenserklärung abgeben. Durch dieses Rechtsgeschäft begründet sich ein Schuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien. Jeder Mensch ist aufgrund geltender Vertragsfreiheit berechtigt, seine Verhältnisse durch den Schluss von Verträgen eigenverantwortlich zu gestalten. Damit ein Vertrag nach Abschluss Gültigkeit erlangt, muss er gewisse Vertragsbestandteile aufweisen. Hierbei sind die jeweiligen Vertragsbestandteile von der entsprechenden Vertragsart abhängig. Grundsätzlich bedarf es der Benennung der Vertragsparteien, der Vertragsleistung sowie der Gegenleistung. Ratsam ist es in jedem Falle, Vereinbarungen zur Vertragslaufzeit zu treffen und Regelungen zur Kündigung festzuhalten.
Durch einen Vertrag lässt sich alles regeln, was nicht durch Gesetz ausgeschlossen wurde und nicht sittenwidrig ist. Er sichert die beteiligten Personen ab und kann sich sogar aus dem Gesetz ergeben (beispielsweise Arbeitsverträge). Grundsätzlich bedarf es genauer Überlegungen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Es sollte darauf geachtet werden, dass der entsprechende Sachverhalt durch gesetzliche Bestimmungen ausreichend geregelt ist.
Generell sollte ein Vertrag folgenden Inhalt aufweisen:
Durch einen Vertrag lässt sich alles regeln, was nicht durch Gesetz ausgeschlossen wurde und nicht sittenwidrig ist. Er sichert die beteiligten Personen ab und kann sich sogar aus dem Gesetz ergeben (beispielsweise Arbeitsverträge). Grundsätzlich bedarf es genauer Überlegungen, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Es sollte darauf geachtet werden, dass der entsprechende Sachverhalt durch gesetzliche Bestimmungen ausreichend geregelt ist.
Generell sollte ein Vertrag folgenden Inhalt aufweisen:
- detaillierte Aufführung der Vertragsparteien oder ihrer gesetzlichen Vertreter
- Bezeichnung des Vertragsgegenstandes
- genaue Angaben zu Lieferungen bzw. Leistungen
- u.U. Vereinbarungen zu Preis und Fälligkeit
- Angaben über Zahlungsbedingungen und vereinbarte Sicherheiten
- Vereinbarungen über Lieferbedingungen und Liefertermin
- Vereinbarungen über Garantieleistungen, Gewährleistung
- Durchführung des Vertrages
- Dauer des Vertrages
- Vereinbarungen zu Schadenersatz und entsprechend über Vertragsstrafen
- Hinweise auf anwendbares Recht, Gerichtsstand und möglicherweise Schiedsgericht
- Datum und Unterschriften der Vertragsparteien / Vertreter.
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