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Wiki zum Rechtsthema Jahresabschluss

Informationen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss bildet den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres und ist für alle Kaufleute gemäß §§ 242 ff. HGB zwingend aufzustellen. Er dient der Feststellung der finanziellen Situation sowie des Erfolges eines Unternehmens. Ein Jahresabschluss muss folgenden Inhalt aufweisen:
  • Buchhaltungsabschluss

  • Dokumente zur Rechnungslegung und deren

    • Prüfung
    • Bestätigung und
    • Veröffentlichung.
Unternehmen, die der Buchhaltungspflicht unterliegen, bilden Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, u.U. mit Anhang und Lagebericht den Inhalt eines Jahresabschlusses. In diesem Rahmen wird von Freiberuflern sowie Gewerbetreibenden eine sogenannte Einnahmeüberschussrechnung aufgestellt. Zusätzlich zum Jahresabschluss können auch Zwischenberichterstattungen erstellt werden. Gemäß § 242 Abs. 4 HGB kann eine Pflichtbefreiung der Erstellung eines Jahresabschlusses erfolgen, wenn es sich um Einzelkaufleuten im Sinne des § 241 a HGB handelt.

Die Erstellung von Jahresabschlüssen unterliegt gewissen Fristen, wobei diese sich unterscheiden:
  • Große und mittlere Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres erstellen.

  • Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse innerhalb der ersten sechs Monate des neuen Jahres erstellen.

  • Gesellschaften, welche keine Kapitalgesellschaften sind, müssen in der Regel ihren Jahresabschluss innerhalb von neun Monaten, bei unvorhersehbaren Ereignissen nach bis zu zwölf Monaten des neuen Geschäftsjahres aufstellen.
Aufstellung eines Jahresabschlusses
Zur Vorbereitung eines Jahresabschlusses werden die Ergebnisse der laufenden Buchführung geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Anschließend werden diese Ergebnisse entsprechend der internen und der gesetzlichen Anforderungen bearbeitet. Zentrale Aufgaben im Rahmen der Vorbereitung sind:
  • Inventur

    • Feststellung des Ist-Bestandes des Vermögens und der Schulden
    • Bewertung der Bestände nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
    • wirkungsvolle Ausbuchung von Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand

  • Ermittlung und Buchung von Abschreibungen

    • Einfließen von Wertminderungen des Anlagevermögens in den Jahresabschlusses
    • mögliche Abschreibungen auf das Umlaufvermögen

  • Bonitätsprüfung und Bewertung von Forderungen
    • Berücksichtigung von Risiken des Forderungsausfalls durch die Buchung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen periodengerechte Erfolgsermittlung
    • durch eine zeitliche Rechnungsabgrenzung und die Bildung von Rückstellungen

  • Rücklageneinstellung

    • gesetzlich vorgeschriebene oder auch freiwillige Rücklagen werden eingestellt
Die Aufstellung des Jahresabschlusses selbst erfolgt in mehreren Schritten:
  1. der Kontenabschluss

    • Unterkontenabschluss
    • Hauptkontenabschluss

  2. die Abschlussübersicht

    • Tabelle zur Überprüfung des Zahlenwerkes
    • Darstellung der Anfangsbestände, der Summen jeglicher Soll-und Haben-Buchungen, der Salden aller Konten, möglicher Korrekturen und deren Ergebnis
    • abschließende Gliederung des Zahlenwerks nach Bestands- und Erfolgskonten

  3. die Feststellung

    • Verantwortlichkeit liegt beim Kaufmann
    • Aufstellung des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften durch gesetzliche Vertreter
    • Weiterleitung zur Prüfung und Feststellung durch die gesetzlichen Vertreter
    • Feststellung selbst obliegt

      • den Gesellschaftern der GmbH
      • dem Aufsichtsrat oder der Hauptversammlung der AG
      • dem Aufsichtsrat bei Genossenschaften, welcher dann zur Prüfung das Ergebnis der Generalversammlung vorlegt
      • der Gesellschafterversammlung bei Personengesellschaften

  4. die Gewinn- und Verlustverteilung

    • Darstellung der einzelnen Stufen des Ergebnisses mit der Auswirkung auf die Besteuerung
    • Verteilung des Gewinns und Verlustes hängt von der Unternehmensrechtsform ab
    • Beachtung der vertraglicher Regelungen und gesetzlicher Vorschriften
Auswertung eines Jahresabschlusses
Die Auswertung eines Jahresabschlusses ist Aufgabe der Jahresabschlussanalyse. Die Jahresabschlussanalyse befasst sich mit:
  • Aufbereitung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

  • Ermittlung von Kennzahlen, u.a. Vermögensaufbau, Liquidität, Rentabilität

  • Auswertung erfolgt unter Umständen durch Heranziehen von internen Daten, u.a. Bestellungen oder Ergebnisse der Planungsrechnung.
Dem Jahresabschluss obliegen zwei Grundfunktionen. Zum einen informiert er über die wirtschaftliche Unternehmenslage und zum anderen bildet er die Bemessungsgrundlage für die Ergebnisverteilung:
  1. Informationsfunktion

    • Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden als Grundlage für Planungen und zukünftige Geschäfte des Unternehmens zum Bilanzstichtag dokumentiert
    • das Ergebnis von Jahresabschlüssen dient Banken und weiteren Gläubigern als Richtlinie für mögliche Kreditvergaben

  2. Zahlungsbemessungsfunktion

    • der Jahresabschluss dient als Grundlage für die Unternehmensbesteuerung
    • ebenso spielt er eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung von Auszahlungen, u.a. Dividenden.

Verwandte "Jahresabschluss" Rechtsbegriffe

Wirtschaftsrecht, Liquidität, Bilanz, Vertragsgestaltung, GmbH, Geschäftsführerhaftung, Handel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Vertragsrecht, Zivilrecht, Haftung, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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