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Wiki zum Rechtsthema Korruption
Informationen zur Korruption
Als Korruption wird der Missbrauch einer Machtposition im Rahmen einer Funktion in Justiz, Verwaltung, Wirtschaft oder Politik bezeichnet. Dieser Missbrauch soll in erster Linie einen materiellen oder immateriellen Vorteil sichern. Auf diesen Vorteil besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch. Die Korruption erfolgt in Form von:
Folgende Korruptionsfälle gelten nach deutschem Recht als Straftatbestand:
- Bestechung und Bestechlichkeit
- Vorteilsnahme
- Vorteilsgewährung.
Folgende Korruptionsfälle gelten nach deutschem Recht als Straftatbestand:
- gemäß §§ 331 ff. StGB im Zusammenhang mit Amtsträgern
- gemäß §§ 298 ff. StGB im Geschäftsverkehr
- gemäß § 108 b StGB bei Wählerbestechung
- gemäß § 108 e StGB bei Abgeordnetenbestechung.
Korruptionsarten
Die §§ 331 ff. StGB unterscheiden innerhalb der Korruption nach:
Eine Vorteilsannahme erfolgt gemäß § 331 StGB derart, dass ein Amtsträger einen Vorteil als Ausgleich für seine Dienstausübung annimmt, den er rechtlich nicht beanspruchen darf, wobei es sich hier durchaus um eine zulässige Diensthandlung handeln kann. Im Gegensatz dazu handelt es sich im Falle der Bestechung und Bestechlichkeit gemäß § 332 und § 334 StGB grundsätzlich um eine rechtswidrige Diensthandlung, wobei diese auch im Falle einer Unterlassung gegeben ist.
- aktiver Korruption
- ein Vorteil wird gefordert, angeboten oder versprochen
- ein Vorteil wird gewährt
- es erfolgt eine Bestechung
- Schmiergeld wird gezahlt
- passiver Korruption
- es erfolgt eine Vorteilsannahme
- Bestechlichkeit
Eine Vorteilsannahme erfolgt gemäß § 331 StGB derart, dass ein Amtsträger einen Vorteil als Ausgleich für seine Dienstausübung annimmt, den er rechtlich nicht beanspruchen darf, wobei es sich hier durchaus um eine zulässige Diensthandlung handeln kann. Im Gegensatz dazu handelt es sich im Falle der Bestechung und Bestechlichkeit gemäß § 332 und § 334 StGB grundsätzlich um eine rechtswidrige Diensthandlung, wobei diese auch im Falle einer Unterlassung gegeben ist.
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