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Wiki zum Rechtsthema GmbH

Informationen zur GmbH
Bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) handelt es sich um eine Art der Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Die seit 1892 existierende GmbH ist bis heute die mit Abstand beliebteste Rechtsform bei der Gründung eine Unternehmens, in welchem sich eine oder mehrere Personen gemeinsam unternehmerisch tätig werden. Da es sich bei einer GmbH um eine juristische Person des Privatrechts handelt, unterliegt sie eigenen Rechten und Pflichten. Im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Handelsgesellschaft. Rechtsgrundlage bildet in erster Linie das GmbH-Gesetz mit seinen Vorschriften. Hinzu kommen noch weitere Regelungen, wie §§ 238–342 a HGB mit Vorschriften zur Rechnungslegung, die Insolvenzordnung (InsO) oder auch das Umwandlungsgesetz (UmwG).

Um eine GmbH gründen zu können, bedarf es mindestens einer natürlichen Person (Einmann-GmbH). Gesellschafter können weitere natürlich Personen, aber auch juristische Personen oder auch rechtsfähige Gesellschaften sein. Rechtsfähig wird eine GmbH erst mit ihrem Eintrag in das Handelsregister, wobei dieser notariell bestätigt werden muss. Der Gesellschaftsvertrag muss Firma, Sitz und Gegenstand der GmbH enthalten und auch die Höhe des Stammkapitals aufführen sowie die Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter. Des weiteren werden durch einen Gesellschaftsvertrag die Satzung der GmbH und die Mitwirkungspflichten der Gründer für die GmbH-Gründung festgelegt. Erst nach Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages wird aus der bis dahin sogenannten Vorgründungsgesellschaft eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Handeln kann eine GmbH nur aufgrund der von ihr bestellten Organe:
  1. Geschäftsführer
  2. Gesellschaftsversammlung
  3. u.U. Aufsichtsrat.
Die Satzung einer GmbH
Folgenden Inhalt muss die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufweisen:
  1. Firma der GmbH

    • In der Firma muss die Bezeichnung „GmbH“ enthalten sein, wobei hier die Schreibweise nicht relevant ist.
    • Gemäß §§ 18, 30 HGB muss der Firmenname zur Kennzeichnung geeignet, nicht irreführend und nicht verwechselbar sein.

  2. Sitz der GmbH

    • Hier kommt es zur Bestimmung des Gesellschaftsvertrages.
    • Grundsätzlich muss bei einer GmbH der Sitz bin Deutschland liegen, wobei die GmbH auch deutsche und ausländische Zweigniederlassungen besitzen kann.

  3. Gegenstand der GmbH

    • Der Gegenstand des Unternehmens kann zu jeglicher Zweckerfüllung führen, solange er nicht gesetzwidrig ist.

  4. Höhe des Stammkapitals

    • In Deutschland bedarf es für die Errichtung einer GmbH der Einlage eines Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro.

  5. Betrag der einzelnen Geschäftsanteile

    • Bei einem Geschäftsanteil handelt es sich um den Anteil, welchen ein Gesellschafter am Stammkapital übernommen hat.
    • Einem Gesellschafter ist es möglich, mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen.
    • Der Betrag des Geschäftsanteils eines jeden Gesellschafters muss auf volle Euro angegeben werden.
    • Die Geschäftsanteile selbst können verschiedene Beträge aufweisen.
Vorteile einer GmbH
Ein wesentlicher Vorteil der GmbH besteht in ihrer vielseitigen Eignung für Betriebe des Handelsgewerbes, des Produktionsgewerbes sowie des Dienstleistungsgewerbes. Der Gegenstand des Unternehmens einer GmbH kann gemäß § 1 GmbH-Gesetz jeden gesetzlich zugelassenen Zweck verfolgen. Somit darf sie neben dem üblichen Handelsgewerbe auch freiberufliche, wissenschaftliche oder auch künstlerische Zwecke verfolgen.

Folgende weitere Vorteile bestehen für die Rechtsform einer GmbH:
  • Die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen kann beschränkt werden. Es besteht für die Gesellschafter keine persönliche Haftung.
  • Eine GmbH ist rechtsfähig, wodurch sie Geschäfte abschließen sowie Anteile fremder Unternehmen halten kann.
  • Es besteht für eine GmbH immer die Möglichkeit, stille Reserven zu bilden, da eine Gewinnausschüttung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
  • Für die Gesellschafter einer GmbH besteht laut GmbH-Gesetz eine relativ problemlose Möglichkeit zum Wechsel. Allerdings ist zulässig, erschwerte Bedingungen in einem Gesellschaftsvertrag festzulegen.
  • Die geschäftlichen Beziehungen, welche zwischen GmbH-Gründern und GmbH-Gesellschaftern bestehen, können sehr übersichtlich gestaltet werden.
  • Den Gesellschaftern ist es grundsätzlich möglich, im eigenen Unternehmen einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen.
  • Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann sehr frei gestaltet werden.
  • Auf die Geschäftsführung einer GmbH kann größtmöglicher Einfluss genommen werden.
Nachteile einer GmbH
Trotz der vielen Vorteile einer GmbH, hat diese auch gewisse Nachteile und kann je nach Zweckerfüllung nicht immer die optimale Rechtsform darstellen:
  • Die Errichtung einer GmbH muss grundsätzlich notariell beurkundet werden. Ebenso muss ein Eintrag in das Handelsregister erfolgen.
  • Eine GmbH muss zwingend Handelsbücher führen und Bilanzen erstellen.
  • Für die Gründung einer GmbH muss ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro eingezahlt werden.
  • Jegliche Geschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter müssen aus Steuergründen vollständig dokumentiert werden.
  • Gemäß § 4 Abs. 1 EStG sowie § 5 EStG ist eine GmbH verpflichtet, einen jährlichen Vermögensvergleich zu erstellen. Dieser besteht aus einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.

Verwandte "GmbH" Rechtsbegriffe

Wirtschaftsrecht, Liquidität, Bilanz, Jahresabschluss, Vertragsgestaltung, Geschäftsführerhaftung, Handel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Vertragsrecht, Zivilrecht, Haftung, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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