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Wiki zum Rechtsthema Wirtschaftsprivatrecht
Informationen zum Wirtschaftsprivatrecht
Das Wirtschaftsrecht an sich vereint sämtliche Vorschriften des Privatrechts, des Strafrechts sowie des Öffentlichen Rechts, welche sich auf die Rechtsbeziehungen zischen allen Wirtschaftsbeteiligten sowie ihrem Verhältnis zum Staat auswirken. Dem Wirtschaftsrecht zuzuordnen sind:
Eine eigenständige Definition für den Begriff Wirtschaftsprivatrecht gibt es nicht. Vielmehr stammt der Begriff aus der Lehre an Fachhochschulen und wurde somit in die betriebswirtschaftliche Literatur involviert. Im deutschen Recht lässt sich der Begriff Wirtschaftsprivatrecht nicht finden. Vielmehr ist er einheitlich mit dem Begriff Privatrecht zu verwenden und spielt eine zentrale Rolle im Studium der Betriebswirtschaftslehre.
Das Wirtschaftsprivatrecht enthält Reglungen zum Güter- und Leistungstausch zwischen Produktion, Handel und Konsumenten auf der einen Seite und innerhalb von Unternehmen auf der anderen Seite. Diese Regeln ergeben sich in erster Linie aus den Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Vorschriften des Handelsrechts. Des weiteren kann sich das Wirtschaftsprivatrecht auch auf Vorschriften aus dem gewerblichen Rechtsschutz berufen, hier im speziellen auf das Urheberrecht, das Patentrecht, das Markenrecht und anderen.
- das Wirtschaftsstrafrecht
- das Wirtschaftsverfassungsrecht
- das Wirtschaftsverwaltungsrecht
- das Wirtschaftsprivatrecht.
Eine eigenständige Definition für den Begriff Wirtschaftsprivatrecht gibt es nicht. Vielmehr stammt der Begriff aus der Lehre an Fachhochschulen und wurde somit in die betriebswirtschaftliche Literatur involviert. Im deutschen Recht lässt sich der Begriff Wirtschaftsprivatrecht nicht finden. Vielmehr ist er einheitlich mit dem Begriff Privatrecht zu verwenden und spielt eine zentrale Rolle im Studium der Betriebswirtschaftslehre.
Das Wirtschaftsprivatrecht enthält Reglungen zum Güter- und Leistungstausch zwischen Produktion, Handel und Konsumenten auf der einen Seite und innerhalb von Unternehmen auf der anderen Seite. Diese Regeln ergeben sich in erster Linie aus den Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Vorschriften des Handelsrechts. Des weiteren kann sich das Wirtschaftsprivatrecht auch auf Vorschriften aus dem gewerblichen Rechtsschutz berufen, hier im speziellen auf das Urheberrecht, das Patentrecht, das Markenrecht und anderen.
Grundlagen
Grundlagen für das Wirtschaftsprivatrecht bildet das Zusammenspiel von Wirtschaft und Recht im Rahmen sozialer Systeme in der heutigen Gesellschaft. Recht und Wirtschaft stehen in einer Wechselwirkung miteinander und beeinflussen sich gegenseitig, Wirtschaftsprozesse sind größten Teils rechtlicher Natur. Rechtliche Grundlagen für die Wirtschaft sind somit im Wirtschaftsrecht zusammengefasst.
Die Marktwirtschaft unterliegt hierbei im Wesentlichen den Vorschriften des Privatrechts. Der Markt selbst begründet sich aufgrund geschlossener Austauschverträge zwischen Personen, welche am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Somit spielt im Privatrecht das Vertragsrecht eine zentrale Rolle. Das Wirtschaftsprivatrecht beinhaltet jedoch nicht hauptsächlich Vorschriften des Vertragsrechts, sondern konzentriert sich auch nicht unwesentlich auf Regelungen hinsichtlich bestehender Schuldverhältnisse, beispielsweise aus unerlaubter Handlung, auf das Kreditsicherungsrecht sowie auf die Rechtsfähigkeit.
Die Marktwirtschaft unterliegt hierbei im Wesentlichen den Vorschriften des Privatrechts. Der Markt selbst begründet sich aufgrund geschlossener Austauschverträge zwischen Personen, welche am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Somit spielt im Privatrecht das Vertragsrecht eine zentrale Rolle. Das Wirtschaftsprivatrecht beinhaltet jedoch nicht hauptsächlich Vorschriften des Vertragsrechts, sondern konzentriert sich auch nicht unwesentlich auf Regelungen hinsichtlich bestehender Schuldverhältnisse, beispielsweise aus unerlaubter Handlung, auf das Kreditsicherungsrecht sowie auf die Rechtsfähigkeit.
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