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Wiki zum Rechtsthema Wirtschaftsstrafrecht

Informationen zum Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht enthält Vorschriften, welche bei Straftaten im Zusammenhang mit der Wirtschaftskriminalität Anwendung finden. Es dient dem Erhalt des Aufbaus der Wirtschaftsverfassung. Gegenstand des Wirtschaftsstrafrechts sind Wirtschaftsstraftaten. Das Wirtschaftsstrafrecht gehört zum Wirtschaftsrecht und wird bei Straftatbeständen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) angewendet, bei welchen Unternehmen selbst Täter sind bzw. ihnen zum Nachteil Straftaten begangen werden. Im deutschen Recht findet sich keine konkrete Definition des Begriffes Wirtschaftsstrafrecht. Wesentliche Regelungen hierzu sind in zahlreichen Gesetzen des Nebenstrafrechts verankert. In der heutigen Gesellschaft erschweren permanente Änderungen in Wirtschaft und Technik die Aufstellung eines längerfristig anwendbaren Regelwerkes.

Im Laufe der Zeit hat sich die Wirtschaftskriminalität zu einem Spezialgebiet des Strafrechts herausgebildet. Die ständige Weiterentwicklung von Wirtschaftsstraftaten führt immer wieder zu einer Änderung und Anpassung gesetzlicher Vorschriften mit dem Ziel, diese in den Griff zu bekommen. In vielen Fällen der Wirtschaftskriminalität werden Wirtschaftsstraftaten grenzübergreifend durchgeführt, was eine weitere Erschwernis hinsichtlich der Bekämpfung dieser Straftaten zur Folge hat. Neben dem Strafgesetzbuch finden sich weitere zahlreiche anwendbare Vorschriften im rahmen von Wirtschaftsstraftaten in Sondergesetzen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.
Folgen von Wirtschaftsstraftaten
Straftaten, welche aufgrund ihrer Beziehung zum wirtschaftlichen Leben als Wirtschaftsstraftat bezeichnet werden können, sind in zahlreichen Katalogen fast aller Wirtschaftsgesetze zusammengefasst. Somit zählen zu den Wirtschaftsstraftaten unter anderem:
  • Korruption
  • Untreue
  • Betrug
  • Insolvenzdelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Diebstahl geistigen Eigentums.
Wirtschaftsstraftaten können enorme wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Leider wird ein Großteil von Wirtschaftsstraftaten gar nicht aufgedeckt und kann somit im Rahmen von Statistiken nicht mit aufgelistet werden. Wirtschaftsstraftaten führen nicht nur zu materiellen sondern auch zu zahlreichen immateriellen Schäden. Einige Bundesländer haben zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität eigens dafür vorgesehene Spezialeinheiten innerhalb der Staatsanwaltschaft gebildet. Diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind extra für das Wirtschaftsstrafrecht ausgebildet und spezialisiert.

Verwandte "Wirtschaftsstrafrecht" Rechtsbegriffe

Wirtschaftsrecht, Liquidität, Bilanz, Jahresabschluss, Vertragsgestaltung, GmbH, Geschäftsführerhaftung, Handel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Vertragsrecht, Zivilrecht, Haftung, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Wirtschaftsstrafrecht - Ihr Wirtschaftsstrafrecht Informationstipp

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