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Wiki zum Rechtsthema Unternehmen
Informationen zum Unternehmen
Ein Unternehmen stellt eine organisatorisch-rechtliche und finanzwirtschaftliche Einheit dar. Ein wesentliches Charakteristikum bildet dabei die Rechtsträgerschaft. Sie dient der Definition des Zwecks des Unternehmens und bildet erst die wirtschaftliche Einheit. Zentrale Merkmale eines Unternehmens sind die erwünschte Gewinnerzielung, das Handeln nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung sowie das Prinzip des privaten Eigentums. Der aufgestellte Geschäftsplan eines Unternehmens legt die Struktur desgleichen fest.
Die unterschiedlichen Rechtsgebiete definieren den Begriff Unternehmen auch in unterschiedlicher Art und Weise. Arbeitsrechtlich handelt es sich bei einem Unternehmen um eine organisatorische Einheit zur Verfolgung wirtschaftlicher bzw. ideeller Zwecke. Einem Unternehmen können ein oder auch mehrere Betriebe zugehören. Unterhält ein Unternehmen einen Betrieb, so gilt das Unternehmen als wirtschaftliche Komponente, während der Betrieb für den arbeitstechnischen Ablauf verantwortlich ist. Umsatzsteuerrechtlich hingegen gilt als Unternehmer derjenige, welcher einer gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit auf selbständiger Basis nachgeht, um Einnahmen zu erzielen. Die Definition des Begriffs Unternehmen ist somit im Umsatzsteuerrecht wesentlich umfangreicher verfasst als im Arbeitsrecht. Innerhalb der Unternehmen wird nach Rechtsform unterschieden in:
Die unterschiedlichen Rechtsgebiete definieren den Begriff Unternehmen auch in unterschiedlicher Art und Weise. Arbeitsrechtlich handelt es sich bei einem Unternehmen um eine organisatorische Einheit zur Verfolgung wirtschaftlicher bzw. ideeller Zwecke. Einem Unternehmen können ein oder auch mehrere Betriebe zugehören. Unterhält ein Unternehmen einen Betrieb, so gilt das Unternehmen als wirtschaftliche Komponente, während der Betrieb für den arbeitstechnischen Ablauf verantwortlich ist. Umsatzsteuerrechtlich hingegen gilt als Unternehmer derjenige, welcher einer gewerblichen bzw. beruflichen Tätigkeit auf selbständiger Basis nachgeht, um Einnahmen zu erzielen. Die Definition des Begriffs Unternehmen ist somit im Umsatzsteuerrecht wesentlich umfangreicher verfasst als im Arbeitsrecht. Innerhalb der Unternehmen wird nach Rechtsform unterschieden in:
- Einzelunternehmen
- Genossenschaften
- Kapitalgesellschaften
- Vereine
- Personengesellschaften
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Mischformen verschiedener Unternehmensformen.
- Liquidität
- Ein Unternehmen muss zu jeder Zeit seinen Verbindlichkeiten nachkommen können.
- Rentabilität
- Diese ist notwendig, um eine Liquidität zu schaffen.
- Wachstum
- Dieses ergibt sich aus dem Gewinn bzw. Erlös eines Unternehmens.
- Es muss an die jeweilige Marktlage angepasst sein, um Rentabilität und Liquidität zu gewährleisten.
Unternehmensziel
Zentrale Grundentscheidung eines Unternehmens bildet die Festsetzung der Unternehmensziele, welche meist durch Gründer und Kapitalgeber erfolgt. Hierbei erfolgt eine Gliederung in:
Beeinflusst werden die Unternehmensziele in ihrer Festsetzung u. a. von:
- Oberziel - Streben nach maximalem Gewinn
- Zwischenziele
- Unterziele.
Beeinflusst werden die Unternehmensziele in ihrer Festsetzung u. a. von:
- Kapitalgeber
- Marktpartner
- Arbeitnehmer
- öffentliche Hand.
Verwandte "Unternehmen" Rechtsbegriffe
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