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Wiki zum Rechtsthema Gaststättenrecht

Informationen zum Gaststättenrecht
Das deutsche Gaststättenrecht wird hauptsächlich geregelt im Bundes-Gaststättengesetz sowie in zahlreichen weiteren Vorschriften. Den Regelungen des Gaststättengesetzes selbst sind die Vorschriften der Gewerbeordnung übergeordnet. Das Gaststättenrecht enthält besondere Vorschriften und Regelungen, welchen ein Gaststättenbetreiber unterliegt.

Nach deutschem Gaststättengesetz handelt es sich um ein Gaststättengewerbe, wenn
  1. Getränke angeboten werden, welche vor Ort verzehrt werden.
  2. Speisen angeboten werden, welche vor Ort verzehrt werden.
Voraussetzung ist weiterhin die Zugänglichkeit für jedermann bzw. bestimmte Personenkreise. Bevor eine Gaststätte betrieben werden kann, bedarf es gemäß § 2 Gaststättengesetz einer Erlaubnis. Auch Vereine, welche nicht rechtsfähig sind, können eine Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte erhalten. Von einer Erlaubniserteilung ausgeschlossen sind:
  • der Ausschank alkoholfreier Getränke, die Ausgabe unentgeltlicher Kostproben und zubereiteter Speisen an Hausgäste
  • die Verabreichung von Speisen und Getränken im Rahmen der Betreibung eines Beherbergungsbetriebs.
Beantragung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis
Folgende Unterlagen sind für eine Beantragung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte notwendig:
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, welches bei den zuständigen Kommunal- oder Kreisverwaltungen beantragt werden kann
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, welche beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden kann
  • bei angemieteten Gaststättenräumen bedarf es der Vorlage des Pacht- bzw. Mietvertrages
  • bei Gaststättenräumen, welche zum Eigentum des Antragstellers gehören, bedarf es der Vorlage eines Grundbuchauszugs
  • sollte ein Neubau oder eine Erweiterung der Räumlichkeit erfolgen, bedarf es der Vorlage eines Grundrissplans und einer Erklärung zu den entsprechenden Räumlichkeiten
  • laut § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz ist ein Nachweis über die Unterrichtung (IHK-Anmeldung) erforderlich
  • das Finanzamt muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Die Kosten einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ergeben sich aus den jeweiligen Verwaltungskostengesetzen der Bundesländer und variieren unter Umständen in Abhängigkeit der Nutzung nicht unerheblich.
Behördliche Prüfungen
Verschiedene Prüfungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Vorschriften aus u.a. Gaststättengesetz, Gewerbeverordnung, Lebensmittelhygieneverordnung sowie Landesbauordnung. Die hierfür zuständigen Behörden sind beispielsweise:
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Ordnungsamt
  • Brandschutzbehörde
  • Bauamt
  • Veterinäramt
  • Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.
Prüfungen werden in folgenden Bereichen durchgeführt:
  • Außenbereich:
    • Anzahl, Markierung und Hinweisbeschilderung von Parkplätzen
    • Aushang der Speise- und Getränkekarte mit Angaben von Preis und Menge
    • Namensschild des Gaststättenbetreibers

  • Gastraum:
    • Sauberkeit
    • vorhandene Löscheinrichtungen
    • Beschilderung des Fluchtweges
    • Vorhandensein einer Jugendschutztafel in vorgeschriebener Anbringung

  • Küche:
    • Sauberkeit
    • Vorhandensein eines Handwaschbecken (mit Kalt- und Heißwasser)
    • Kühlschränke
    • Gefriertruhen
    • Abfallentsorgung

  • Theke:
    • Schankanlage mit Nachweis über regelmäßige Reinigung
    • das Versehen der Gläser mit Eichmarken

  • Speisekarte und Preisaushang:
    • Vorhandensein einer Speisekarte sowie eines Preisaushangs
    • das billigste Getränk muss alkoholfrei sein

  • Toilettenanlage:
    • Aufteilung der Räumlichkeiten
    • Sauberkeit
    • ausreichende Anzahl an Toiletten und Urinalen
    • Vorhandensein von Einweghandtüchern bzw. einmalig nutzbaren Stoffhandtüchern
    • Montage und Handling des Seifenspenders
    • Funktionsweise von Türschließern

  • Personal:
    • Anwesenheit und ständige Erreichbarkeit des Gastwirtes
    • Unterweisung des Personals, welches mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, nach der geltenden Lebensmittelhygieneverordnung
    • Arbeitserlaubnis ausländischer Mitarbeiter
    • Vorhandensein eines Aufenthaltsraumes (Größe, Zustand, Sauberkeit)
    • Vorhandensein abschließbarer Spinde
    • Vorhandensein einer separaten Personaltoilette.

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