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Wiki zum Rechtsthema Haftung

Informationen zur Haftung
Eine Haftung ist das Einstehen für einen Schaden, wobei sich die Haftung dabei aus Gesetz oder Vertrag ergeben kann. In der Regel geht der Haftung ein verschuldetes Verhalten voraus, also Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit. Eine vom Verschulden unabhängige Haftung ist beispielsweise bei der Tierhalterhaftung möglich. Eine Haftung aus Gesetz ergibt sich, wenn eine Person einer anderen Person einen Schaden zufügt (Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden). Die geschädigte Person hat in diesem Fall vollumfänglich Anspruch auf Schadensersatz.

Nach deutschem Gesetz gibt es hinsichtlich der Höhe der Haftung keine Grenzen. Somit kann der Geschädigte den Ersatz des Schadens in voller Höhe geltend machen. Da aus diesem Grund, gerade bei Personenschäden, schnell sehr hohe Geldbeträge gefordert werden können, welche in der Regel der Schädiger nicht aufbringen kann, ist grundsätzlich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu raten. Eine Haftpflichtversicherung dient der Regulierung eingetretener Schäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Neben dem Verursachen eines Schadens, kann auch ein pflichtwidriges Unterlassen zu einer Haftung führen.

Nach deutschem Recht wird die Haftung in drei Arten untergliedert:
  1. gemäß §§ 823, 831 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Verschuldenshaftung

  2. gemäß § 832 BGB, § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz) die Gefährdungshaftung

  3. die Vertragshaftung.
Verschuldenshaftung
Die Verschuldenshaftung ist gesetzlich im § 823 BGB geregelt und verpflichtet zum Schadensersatz, wenn rechtswidrig und schuldhaft ein Schaden verursacht wurde. Schuldhaft wurde ein Schaden verursacht, wenn die rechtswidrige Handlung des Schädigers auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Anders als bei der Gefährdungshaftung, muss bei der Verschuldenshaftung das Verschulden nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen zu können.

Für eine Verschuldenshaftung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Es muss ein Verschulden des Schädigers vorliegen.

  • Ein Rechtsgut muss verletzt worden sein.

  • Das Handeln des Schädigers muss rechtswidrig erfolgt sein.

  • Ein direkter Zusammenhang zwischen Schaden und Ursache sowie Schuldfähigkeit muss bestehen.
Eine Verschuldenshaftung führt zur unbegrenzten Haftung des Schädigers für alle nachweislich von ihm verschuldeten Schäden. Ob in einem bestimmten Schadensfall ein schuldhaftes, also fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten des Schädigers vorliegt, muss je nach Einzelfall geprüft werden.
Gefährdungshaftung
Eine Gefährdungshaftung ergibt sich aus Schäden, welche sich aus unverschuldetem Verhalten resultieren. Hauptsächlich bezieht sich die Gefährdungshaftung auf Tätigkeiten, welche zwar zulässig sind, von denen aber eine gewisse Gefahr ausgeht. Da die Person aus dem entsprechenden Verhalten einen Nutzen zieht, muss sie auch für Schäden aufgrund allgemein bekannter Gefahren aufkommen, auch wenn den Schädiger keine direkte Schuld am Schaden hat.

Gesetzliche Regelungen zur Gefährdungshaftung finden sich beispielsweise in:
  • § 833 Satz 1 BGB = Gefährdungshaftung des Tierhalters

  • § 7 StVG = Gefährdungshaftung des Kfz-Halters

  • §§ 84 ff. AMG = Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers bei Arzneimittelschäden

  • §§ 33 ff. LuftVG = Gefährdungshaftung des Flugzeughalters.
Um eine Behinderung der Wirtschaft und des technischen Fortschritts einer Gesellschaft zu vermeiden, sind bestimmte Tätigkeiten und das Betreiben bestimmter Anlagen zulässig. Die davon ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt werden hingenommen. Für die Gefährdungshaftung besteht eine gesetzliche Einschränkung, damit der Schädiger nicht übermäßig belastet wird. So erfolgt eine Einschränkung in der Regel meist bei Schäden aufgrund höherer Gewalt. Ebenso wird eine Gefährdungshaftung in der Höhe beschränkt. Somit ergibt sich die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung unter wirtschaftlichen Bedingungen abschließen zu können.

Verwandte "Haftung" Rechtsbegriffe

Wirtschaftsrecht, Liquidität, Bilanz, Jahresabschluss, Vertragsgestaltung, GmbH, Geschäftsführerhaftung, Handel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Vertragsrecht, Zivilrecht, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsstrafrecht
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