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Wiki zum Rechtsthema Energiewirtschaftsrecht
Informationen zum Energiewirtschaftsrecht
Das Energiewirtschaftsrecht ergibt sich aus den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieses trat schon 1935 in Kraft, wurde aber 2005 umfassend reformiert. Das Energiewirtschaftsgesetz hat es sich zur Hauptaufgabe gemacht, den Verbraucher sicher, effizient, preiswert und umweltbewusst mit Energien zu versorgen, aber auch die Umsetzung des Energiewirtschaftsrechts der EU wird durch das EnWG geregelt. Das Energiewirtschaftsrecht ordnet laut § 3 Nr. 14 EnWG dem Begriff Energien Strom und Gas zugeordnet, wenn diese mithilfe von Leitungen der Energieversorgung dienen.
Die Energierechtsreform schaffte 1998 für alle Anbieter eine Öffnung des Strom- und Gasmarktes, wodurch die Monopolstellung der bisherigen örtlichen Anbieter abgeschafft wurde. Nach der Bundestarifordnung müssen alle Stromanbieter zwingend einen Pflichttarif für ihre Kunden bereitstellen. Gasanbieter hingegen unterliegen keiner solchen Verpflichtung.
Die Energierechtsreform schaffte 1998 für alle Anbieter eine Öffnung des Strom- und Gasmarktes, wodurch die Monopolstellung der bisherigen örtlichen Anbieter abgeschafft wurde. Nach der Bundestarifordnung müssen alle Stromanbieter zwingend einen Pflichttarif für ihre Kunden bereitstellen. Gasanbieter hingegen unterliegen keiner solchen Verpflichtung.
Energieversorgungsunternehmen (EVU)
Ein Energieversorgungsunternehmen speisen das öffentliche Energieversorgungsnetz mit Gas oder Strom. In der Regel sind diese Unternehmen gleichzeitig Betreiber bzw. Eigentümer des Energieverteilungsnetzes. Während aus Industrie hauptsächlich Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung geliefert wird, speisen private Stromerzeuger etwa 10 % der elektrischen Energie vorwiegend aus erneuerbaren Energien in das Versorgungsnetz ein. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen gliedern sich in regionale und überregionale Versorger. Die überregionalen Versorger sind regelmäßig auch die Betreiber der Hochspannungsnetze, während die regionalen Versorgungsunternehmen meist Tochtergesellschaften der überregionalen Unternehmen sind.
Die vier größten Energieversorgungsunternehmen Deutschlands sind:
Andere Energieversorgungsunternehmen stellen elektrische Energie hauptsächlich aus regenerativen Energiequellen her und verteilen diese. Hier zählen folgende vier Unternehmen zu den stärksten Lieferanten:
Die vier größten Energieversorgungsunternehmen Deutschlands sind:
- E.ON
- RWE
- EnBW
- Vattenfall.
Andere Energieversorgungsunternehmen stellen elektrische Energie hauptsächlich aus regenerativen Energiequellen her und verteilen diese. Hier zählen folgende vier Unternehmen zu den stärksten Lieferanten:
- Lichtblick
- Greenpeace energy
- Elektrizitätswerke Schönau
- Naturstrom AG.
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