Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Geschäftsführerhaftung Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Geschäftsführerhaftung Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Geschäftsführerhaftung Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Geschäftsführerhaftung Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Geschäftsführerhaftung Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt für Geschäftsführerhaftung suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Geschäftsführerhaftung finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Geschäftsführerhaftung zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Geschäftsführerhaftung Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Geschäftsführerhaftung

Informationen zur Geschäftsführerhaftung
Geschäftsführer unterliegen auch in Unternehmen mit Haftungsbeschränkung einem Haftungsrisiko, wobei die Haftung des Geschäftsführers grundsätzlich ein Verschulden voraussetzt. Einem Geschäftsführer obliegt hinsichtlich seinem Handeln der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Bei einer Pflichtverletzung kann der Geschäftsführers persönlich haftbar gemacht werden. Man spricht dann von der Geschäftsführerhaftung. Gemäß § 43 Abs.1 GmbH-Gesetz unterliegt der Geschäftsführer der Pflicht der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung sowie der Abwendung von Schaden gegenüber der Gesellschaft.

Die Haftung des Geschäftsführers lässt sich gemäß § 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz derart beschränken, dass die Geschäftsführerhaftung per Vertrag bei Eintritt eines Schadens nur bis zu einer bestimmten Summe begrenzt wird, solange der Geschäftsführer nur leicht fahrlässig handelt. Der Geschäftsführer sollte bei anstehenden riskanten Geschäftsführungsmaßnahmen die Zustimmung aller Gesellschafter einholen, aufgrund dessen die Haftungsgefahren vermindert werden.

Bei folgenden Pflichtverletzungen kann es zu einer Geschäftsführerhaftung kommen:
  • Der Grundsatz der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers wurde nicht beachtet.

  • Das Handeln des Geschäftsführers bzw. sein Auftreten als Vertragspartner lässt nicht auf die Tätigkeit für eine GmbH schließen.

  • Der Geschäftsführer versäumt die Abgabe der monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen oder führt die Lohnsteuer der Arbeitnehmer sowie die Umsatzsteuer nicht an die Finanzbehörde ab.

  • Es erfolgt eine Pflichtverletzung gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Es erfolgte keine Anmeldung der Arbeitnehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Es wird sich nicht an die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften gehalten.

  • Der Geschäftsführer versäumt die fristgerechte Anmeldung einer Insolvenz aufgrund Zahlungsunfähigkeit oder Ãœberschuldung der Gesellschaft.
Innenhaftung
Als Organ und gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft bzw. den Gesellschaftern. In diesem Fall handelt es sich um die Innenhaftung. Gemäß § 43 Abs. 1 GmbH-Gesetz muss der Geschäftsführer nach der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes handeln. Im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag besteht die Möglichkeit, diese Sorgfaltspflichten klar zu definieren, nach denen der Geschäftsführer grundsätzlich zu jeder Zeit zu handeln hat. Kommt es zu einer Verletzung der Sorgfaltspflichten, so haftet der Geschäftsführer persönlich für den Fall, dass sich aus seinem Handeln ein Schaden für die Gesellschaft ergibt. Persönliche Haftung hat die uneingeschränkte Haftung des Geschäftsführers mit seinem ganzen Privatvermögen zur Folge.

Ersatzansprüche aus Pflichtverletzungen richten sich grundsätzlich gegen den Geschäftsführer, wobei hier die Gesellschafterversammlungen diese Ansprüche gegen den Geschäftsführer für die Gesellschaft geltend machen müssen. Der Geschäftsführer haftet allerdings nur solange nur gegenüber der Gesellschaft wie diese ihre Schulden, möglicherweise aus der Pflichtverletzung des Geschäftsführers, zahlen kann. Sollte das nicht mehr der Fall sein, wird die Gesellschaft insolvent und nimmt den Geschäftsführer in Regress. Der Geschäftsführer verliert all seine Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Diese Befugnisse nimmt somit ab diesem Zeitpunkt der Insolvenzverwalter wahr. Somit kann der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer aufgrund seiner Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und wenn nötig, auch verklagen.
Außenhaftung
Bei der Außenhaftung haftet der Gesellschafter bei Pflichtverletzungen nicht gegenüber der Gesellschaft, sondern gegenüber Dritten. Ersatzansprüche werden somit nicht gegen die Gesellschaft sondern gegen den Geschäftsführer selbst geltend gemacht. Am häufigsten kommt es zu einer Außenhaftung aufgrund eines Deliktes, also, wenn der Geschäftsführer unerlaubte Handlungen vorgenommen hat.

Zentrale Pflichtverletzungen, welche zu einer Außenhaftung führen, sind:
  • Sozialversicherungsabgaben werden nicht weitergegeben

  • steuerliche Pflichten werden nicht erfüllt.
Der Geschäftsführer unterliegt laut § 34 Abgabenordnung (AO), aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, der Pflicht, steuerliche Pflichten zu erfüllen. Somit muss er Sorge dafür tragen, dass aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln der Gesellschaft die Steuern zu entrichten sind. Gemäß § 69 AO haftet der Geschäftsführer gegenüber dem Finanzamt. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn der Geschäftsführer die Steuerschulden aus dem Lohn der Arbeitnehmer nicht an die Finanzbehörde abführt.

Verwandte "Geschäftsführerhaftung" Rechtsbegriffe

Wirtschaftsrecht, Liquidität, Bilanz, Jahresabschluss, Vertragsgestaltung, GmbH, Handel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Vertragsrecht, Zivilrecht, Haftung, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Subventionsrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsstrafrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Geschäftsführerhaftung - Ihr Geschäftsführerhaftung Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet