Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Subventionsrecht Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Subventionsrecht Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Subventionsrecht Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Subventionsrecht Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Subventionsrecht Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Subventionsrecht
Rechtsanwalt für Subventionsrecht suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Subventionsrecht finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Subventionsrecht zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Subventionsrecht Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Subventionsrecht

Informationen zum Subventionsrecht
Eine gesetzliche Definition der Subvention existiert im deutschen Recht nicht. Allgemein betrachtet sind Subventionen Zuschüsse, finanzielle Unterstützungen, Prämien oder auch Beihilfen eines öffentlichen Trägers an private Personen. Diese Zuwendungen erfolgen ohne Gegenleistung und dienen dem Erreichen eines Zieles, welches in öffentlichem Interesse steht. Subventionen erfolgen in Form von Darlehen, Bürgschaften oder realer Zuwendung. Das deutsche Subventionsrecht ist zum heutigen Zeitpunkt überwiegend dem Europarecht zugeordnet. Die größten Subventionen werden in den Sektoren Städtebau und Agrarwirtschaft vergeben.

Durch das Subventionsrecht bestehen verschiedene Konsequenzen für Gemeinden. Besonders bei Investitionen im Rahmen der Infrastruktur, insbesondere durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, entstehen nicht selten Probleme im Bezug auf europarechtliche Vorschriften. So ergibt sich beispielsweise für Wettbewerber gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ein Rechtsschutz gegen öffentlich rechtliche Körperschaften hinsichtlich möglicher bzw. bereits gewährter Subvention. Weiterer Rechtsschutz kann sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ergeben. Ein Anspruch auf Subventionen besteht auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
Subventionen nach Europarecht
Europarechtlich handelt es sich bei Subventionen um eine staatliche Beihilfe. In Deutschland finden sich bezugnehmende Vorschriften in § 264 Abs. 7 Nr. 2 StGB. Dem Begriff der Beihilfe in Art. 107 AEUV werden folgende fünf Merkmale zugeordnet:
  1. Gewährung aus staatlichen Mitteln:

    • unterstützende Maßnahmen müssen dem Staat zugeordnet werden können
    • hierzu zählen nicht nur staatliche Ebenen, auch staatliche Einrichtungen

  2. Begünstigung:

    • eine Begünstigung ist gegeben, wenn die Zuwendung keine Gegenleistung erfordert

  3. Selektivität:

    • die Maßnahme muss selektiv, also ausgewählt, erfolgen

  4. Wettbewerbsverfälschung:

    • ist gegeben, sobald die Maßnahme in ein Wettbewerbsverhältnis eingreift und dadurch eine Änderung des Wettbewerbsablaufs erfolgt

  5. Handelsbeeinträchtigung:

    • hier ist eine mögliche Konsequenz für den zwischenstaatlichen Handel ausreichend.
Sind all diese Merkmale aufsteigend erfüllt, so liegt eine Beihilfe vor. Feinheiten und detailliertere Angaben zur Zulässigkeit finden sich in Art. 107 ff. AEUV Beihilfenverbot. In Deutschland gelten mit § 12 (StabG) Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft Vorschriften, dass staatliche Beihilfen, welche zur Zweckerfüllung an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung vergeben werden, mit dem Anspruch des § 1 StabG nicht in Widerspruch geraten.
Subventionsarten
Die Subvention untergliedert sich in zwei Grundarten:
  1. Produktionssubventionen

    • Zuwendung an die Industrie, zum Zwecke der Förderung der Herstellung eines Produktes

  2. Exportsubventionen

    • Zuwendung erfolgt unter der Voraussetzung, dass es sich bei den Produkten um Exportprodukte handelt.
Des weiteren unterscheiden sich Subventionen hinsichtlich ihrer Verfahrensweisen, durch welche sie vergeben werden:
  • verlorene Zuschüsse

    • klassische Form mit direkter Auszahlung
    • finanzielle Förderung fließt direkt in die liquiden Mittel eines Unternehmens
    • ein politischer Zweck muss verfolgt werden
    • anders als beim Darlehen müssen diese Zuwendungen nicht zurückgezahlt werden

  • Darlehen

    • dient der Zuwendung eines Unternehmens ohne Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Kreditregeln
    • Zuwendung erfolgt als subventioniertes, preisgünstigeres Darlehen von öffentlicher Hand
    • folgende zwei Formen sind möglich:

      1. günstiges Darlehen

        • erfolgt zu günstigeren Konditionen, als gerade am Markt herrschen
        • Zuwendung erfolgt durch KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für industriellen Mittelstand, Privatpersonen, Existenzgründer

      2. Bürgschaften

        • durch die öffentliche Hand werden Sicherheiten in Form von öffentliche Bürgschaften für Darlehen gegeben, wenn Unternehmen diese Sicherheit nicht bieten können

  • Realförderung

    • hier werden von Seiten der öffentlichen Hand zugunsten eines politischen Ziels Mehrkosten in Kauf genommen
    • hierzu zählen auch Veräußerungen von Sachwerten der öffentlichen Hand zu einem Preis unter Marktwert an ein Unternehmen

  • Steuersubvention

    • Subvention im weiteren Sinne
    • generelle Steuerbefreiung oder auch konkrete Steuerermäßigung in Form eines Steuererlasses
    • hierzu zählen auch Produktionserstattungen und Exportsubventionen im Rahmen der Agrarmarktordnungen
    • es bestehen Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Zuordnung der Steuersubvention zur Subvention

  • Ãœbernahme externer Kosten

    • externe Kosten, welche vom Empfänger der Subvention verursacht wurden, werden von der Allgemeinheit getragen
    • ist von wesentlicher Bedeutung für die Umweltpolitik.
Werden landwirtschaftliche Betriebe subventioniert, ohne dass sich die Subvention auf ein bestimmtes Produkt bezieht, wird diese Art der Subvention auch als Direktzahlung bezeichnet.
Zielsetzung
Grundsätzlich handelt es sich bei Subventionen um wirtschaftliche Handlungen, welche dabei helfen sollen, ein bestimmtes gesellschaftliches oder auch politisches Ziel zu erreichen. Dieses wirtschaftliche Handeln erfolgt aufgrund einer Zuwendung, Bevorteilung oder Vergünstigung. Hierbei spielt jedoch die Art und Weise der Begünstigung keine Rolle.
  1. Fördersubventionen

    • dienen dem Erschließen neuer Wirtschaftsbereiche
    • beispielsweise bei der Neugründung von Unternehmen im Rahmen volkswirtschaftlich relevanter Zukunftstechnologien

  2. Anpassungssubventionen

    • dienen der Anpassung an neue Wirtschafts- und Gesellschaftsformen, die auf Unternehmen einwirken können

  3. Erhaltungssubventionen

    • speziell für aus kulturellen oder sozialen Aspekten erhaltenswerte Strukturen.

Verwandte "Subventionsrecht" Rechtsbegriffe

Wirtschaftsrecht, Liquidität, Bilanz, Jahresabschluss, Vertragsgestaltung, GmbH, Geschäftsführerhaftung, Handel, Gesellschaftsrecht, Unternehmen, Rechtsformen, Aktiengesellschaft, Vertragsrecht, Zivilrecht, Haftung, Vorstand, Geschäftsführer, Wirtschaftskriminalität, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Vergaberecht, Immissionsschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsprivatrecht, Wirtschaftsstrafrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Subventionsrecht - Ihr Subventionsrecht Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet