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Gesetz - RheinSchPV 1994
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)
Erster Teil
Kapitel 1
-
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
-
§ 1.02 Schiffsführer
-
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
-
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
-
§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
-
§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße
-
§ 1.07 Anforderungen an die Beladung und Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste
-
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
-
§ 1.09 Besetzung des Ruders
-
§ 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen
-
§ 1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
-
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord, Verlust von Gegenständen, Schiffahrtshindernisse
-
§ 1.13 Schutz der Schiffahrtszeichen
-
§ 1.14 Beschädigung von Anlagen
-
§ 1.15 Verbot des Einbringens von Gegenständen und Flüssigkeiten in die Wasserstraße
-
§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung
-
§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge, Anzeige von Unfällen
-
§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers
-
§ 1.19 Besondere Anweisungen
-
§ 1.20 Überwachung
-
§ 1.21 Sondertransporte, Amphibienfahrzeuge
-
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art
-
§ 1.23 Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
-
§ 1.24 Anwendbarkeit der Verordnung auf Häfen, Lade- und Löschplätze
-
§ 1.25 Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen
Kapitel 2
-
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
-
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
-
§ 2.03 Schiffseichung
-
§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
-
§ 2.05 Kennzeichen der Anker
Kapitel 3
Abschnitt I.
-
§ 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen
(Anlage 3 Bild 1)
-
§ 3.02 Lichter und Signalleuchten
-
§ 3.03 Flaggen, Tafeln und Wimpel
-
§ 3.04 Zylinder, Bälle und Kegel
-
§ 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen
-
§ 3.06
-
§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Flaggen, Tafeln und Wimpeln usw.
Abschnitt II.
Titel A.
-
§ 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
(Anlage 3: Bild 2, 3, 64)
-
§ 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10)
-
§ 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
(Anlage 3 Bild 11, 12, 13, 14)
-
§ 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 15, 16)
-
§ 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
(Anlage 3 Bild 17)
-
§ 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)
-
§ 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32)
-
§ 3.15 Bezeichnungen der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist
(Anlage 3 Bild 33)
-
§ 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
(Anlage 3 Bild 34, 35, 36)
-
§ 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen
(Anlage 3: Bild 37)
-
§ 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3: Bild 38)
-
§ 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt
(Anlage 3 Bild 39)
Titel B.
-
§ 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 40, 41)
-
§ 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stilliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
(Anlage 3 Bild 42, 43, 44)
-
§ 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stilliegen
(Anlage 3 Bild 45, 46)
-
§ 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen
(Anlage 3 Bild 47)
-
§ 3.24 Bezeichnung bestimmter stilliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger
(Anlage 3 Bild 48)
-
§ 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
(Anlage 3 Bild 49a, 49b, 50a, 50b, 51, 52)
-
§ 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schiffahrt gefährden können, und ihrer Anker
(Anlage 3 Bild 53, 54, 55)
Abschnitt III.
-
§ 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
(Anlage 3 Bild 56)
-
§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
(Anlage 3: Bild 57)
-
§ 3.29 Schutz gegen Wellenschlag
(Anlage 3 Bild 58)
-
§ 3.30 Notzeichen
(Anlage 3 Bild 59)
-
§ 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten
(Anlage 3 Bild 60)
-
§ 3.32 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden
(Anlage 3: Bild 61)
-
§ 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stilliegens nebeneinander
(Anlage 3 Bild 62)
Kapitel 4
Abschnitt I.
-
§ 4.01 Allgemeines
-
§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen
-
§ 4.03 Verbotene Schallzeichen
-
§ 4.04 Notzeichen
Abschnitt II.
-
§ 4.05 Sprechfunk
Abschnitt III.
-
§ 4.06 Radar
Kapitel 5
-
§ 5.01 Schiffahrtszeichen
-
§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6
Abschnitt I.
-
§ 6.01 Schnelle Schiffe
-
§ 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen
-
§ 6.02a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander
Abschnitt II.
-
§ 6.03 Allgemeine Grundsätze
-
§ 6.04 Begegnen Grundregeln
(Anlage 3 Bild 63)
-
§ 6.05 Begegnen Ausnahmen von den Grundregeln
-
§ 6.06 Begegnen von schnellen Schiffen mit anderen Fahrzeugen und untereinander
-
§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
-
§ 6.08 Durch Schiffahrtszeichen verbotenes Begegnen
-
§ 6.09 Überholen Allgemeine Bestimmungen
-
§ 6.10 Überholen Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge
-
§ 6.11 Überholverbot durch Schiffahrtszeichen
Abschnitt III.
-
§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
-
§ 6.13 Wenden
-
§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
-
§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes
-
§ 6.16 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen
-
§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
-
§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
-
§ 6.19 Schiffahrt durch Treibenlassen
-
§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
-
§ 6.21 Zusammenstellung der Verbände
-
§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen
-
§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen
(Anlage 3 Bilder 50a, 50b, 52)
Abschnitt IV.
-
§ 6.23 Verhalten der Fähren
Abschnitt V.
-
§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren Allgemeines
-
§ 6.25 Durchfahrt unter festen Brücken
-
§ 6.26 Durchfahrt durch Schiffbrücken
-
§ 6.27 Durchfahren der Wehre
-
§ 6.28 Durchfahren der Schleusen
-
§ 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt
-
§ 6.29 Vorrecht auf Schleusung
Abschnitt VI.
-
§ 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter
-
§ 6.31 Stillliegende Fahrzeuge
-
§ 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge
-
§ 6.33 Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge
Kapitel 7
-
§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stilliegen
-
§ 7.02 Liegeverbot
-
§ 7.03 Ankern
-
§ 7.04 Festmachen
-
§ 7.05 Liegestellen
-
§ 7.06 Besondere Liegestellen
-
§ 7.07 Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen
-
§ 7.08 Wache und Aufsicht
Kapitel 8
-
§ 8.01 Geschleppte und schleppende Schubverbände
-
§ 8.02 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
-
§ 8.03 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
-
§ 8.04 Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
-
§ 8.05 Kupplungen der Schubverbände
-
§ 8.06 Sprechverbindung auf Verbänden
-
§ 8.07 Begehbarkeit der Schubverbände
-
§ 8.08 Zusammenstellung der Schleppverbände
-
§ 8.09 Bleib-weg-Signal
-
§ 8.10 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind
Zweiter Teil
Kapitel 9
-
§ 9.01 Beschränkungen der Schiffahrt in Basel
-
§ 9.02 Großer Elsässischer Kanal und kanalisierter Rhein
-
§ 9.03 Vorbeifahrt an der Fähre Seltz-Plittersdorf
-
§ 9.04 Geregelte Begegnung
-
§ 9.05 Fahrt von Fahrzeugen und Verbänden auf gleicher Höhe
-
§ 9.06 Befahren der Altrheine zwischen Mannheim und Mainz
-
§ 9.07 Beschränkungen der Schiffahrt
-
§ 9.08 Nachtschifffahrt auf der Strecke Bingen-St. Goar
-
§ 9.09 Beschränkung der Schifffahrt zwischen Bad Salzig (km 564,30) und Gorinchem (km 952,50)
-
§ 9.10 Bezeichnung und Fahrregeln von Mehrzweckfahrzeugen der französischen Armee und der Bundeswehr
-
§ 9.11 Fahrt bei unsichtigem Wetter unterhalb der Spyck'schen Fähre
-
§ 9.12 Boven-Rijn und Waal
-
§ 9.13 Pannerdensch Kanaal, Neder-Rijn und Lek
Kapitel 10
-
§ 10.01 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre
-
§ 10.02 Beschränkung der Schiffahrt bei Niedrigwasser zwischen Bingen und St. Goar
Kapitel 11
-
§ 11.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge
-
§ 11.02 Höchstabmessungen der Schubverbände
-
§ 11.03 Höchstabmessungen für Schubverbände unter bestimmten Voraussetzungen
-
§ 11.04 Höchstabmessungen der Schubverbände an der Kreuzung des Lek mit dem Amsterdam-Rhein-Kanal
-
§ 11.05 Höchstabmessungen sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen
Kapitel 12
-
§ 12.01 Meldepflicht
-
§ 12.02 Wahrschauregelung auf der Strecke Oberwesel-St. Goar
Kapitel 13
-
§ 13.01 Anwendungsbereich
-
§ 13.02 Kennzeichnung der Fahrzeuge
-
§ 13.03 Einsenkungsmarken
-
§ 13.04 Tiefgangsanzeiger
-
§ 13.05 Unterscheidungszeichen der Anker
-
§ 13.06 Zusammenstellung der Verbände
Kapitel 14
-
§ 14.01 Allgemeine Bestimmungen
-
§ 14.02 Basel
-
§ 14.03 Mannheim-Ludwigshafen
-
§ 14.04 Mainz
-
§ 14.05 Bingen
-
§ 14.06 Bad Salzig
-
§ 14.07 Koblenz
-
§ 14.08 Andernach
-
§ 14.09 Wesseling
-
§ 14.10 Duisburg-Ruhrort
-
§ 14.11 Übernachtungshäfen Boven-Rijn und Waal
-
§ 14.12 (weggefallen)
-
§ 14.13 (weggefallen)
Dritter Teil
Kapitel 15
-
§ 15.01 Begriffsbestimmungen und Anwendung
-
§ 15.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
-
§ 15.03 Verbot der Einbringung und Einleitung
-
§ 15.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
-
§ 15.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen
-
§ 15.06 Sorgfaltspflicht beim Bunkern
-
§ 15.07 Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
-
§ 15.08 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
-
§ 15.09 (weggefallen)
-
Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -Buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
-
Anlage 2
-
Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
-
Anlage 4
-
Anlage 5
-
Anlage 6 Schallzeichen
-
Anlage 7 Schiffahrtszeichen
-
Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
-
Anlage 9
-
Anlage 10
-
Anlage 11
-
Anlage 12
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