Urteile zum Schlagwort Strafrecht
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. April 2001 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung zu ...
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 19. Januar 2000 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Vorwurf tateinheitlicher bandenmäßiger unerlaubter Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge entfällt. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Der Vorwurf bandenmäßigen unerlaubten ...
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 5. November 1999 wirda) die Strafverfolgung gegen ihn gemäß § 154 a Abs. 2 StPO hinsichtlich der drei Verstöße gegen das Waffengesetz (Fälle II B 1 bis 3 der Urteilsgründe) jeweils auf den Vorwurf eines Vergehens der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladekurzwaffe (§ 53 ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 23. Mai 2000 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Seine hiergegen eingelegte, auf ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 14. Dezember 2000 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen. Nach - wegen fehlerhafter Beweiswürdigung erfolgter - ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 29. Juni 2001 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten -nach Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens wegen Vergewaltigung -wegen ...
1. Das Verfahren wird gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte wegen schwerer räuberischer Erpressung zum Nachteil der N. in G. verurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. Oktober 1999 a) dahin geändert, ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stendal vom 14. August 2001 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. Das ...
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 1. Februar 2000 wird verworfen. Die Kosten der Revision und die dem Angeklagten durch dieses Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen. Die Jugendkammer hat den zur Tatzeit 19 Jahre und einen Monat alten Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit ...
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 3. April 2000 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Das Landgericht hat den Angeklagten M. T. wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe und den Angeklagten R. T. wegen ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 28. Mai 1999 im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung und mit Freiheitsberaubung, schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die ...
1. Auf die Revision der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 9. Mai 2000 a) im Schuldspruch dahin geändert, daß der Angeklagte im Fall B. 2 der Urteilsgründe wegen Vergewaltigung verurteilt wird, b) im Ausspruch über die in diesem Falle verhängte Einzelstrafe und die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. Oktober 2000 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung in fünf Fällen, davon in zwei ...
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 15. Februar 2001 wirda) die Urteilsformel dahin ergänzt, daß der Angeklagte im übrigen freigesprochen wird und die Staatskasse insoweit die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt; b) das genannte Urteil im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung ...
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 3. November 2000, soweit es den Angeklagten G. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das Landgericht hat den Angeklagten G. wegen unerlaubter Einfuhr von ...
I. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 4. Februar 1999 gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch dahingehend abgeändert, daß 1. der Angeklagte H zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und 2. der Angeklagte S zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt werden. II. Die weitergehenden Revisionen ...
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22. Mai 2001 in den die Angeklagten A. und D. betreffenden Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 14. Februar 2000 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen. ...
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 13. Oktober 2000 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung zur Frage der Unterbringung des Angeklagten S. in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine ...
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 2. November 2000 wird mit der Maßgabe verworfen, daß im Schuldspruch die Worte "im besonders schweren Fall" und "im minder schweren Fall" entfallen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum ...

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