Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Telefon
Rufen Sie den Grundpfandrechte Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Grundpfandrechte Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Grundpfandrechte Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Grundpfandrechte Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Grundpfandrechte Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
Grundpfandrechte
Rechtsanwalt für Grundpfandrechte suchen
Rechtsanwälte für Grundpfandrechte finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Grundpfandrechte zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Grundpfandrechte Rechtsanwälte der Top Städte finden
Grundpfandrechte Berlin, Grundpfandrechte Bielefeld, Grundpfandrechte Bochum, Grundpfandrechte Bonn, Grundpfandrechte Bremen, Grundpfandrechte Dortmund, Grundpfandrechte Dresden, Grundpfandrechte Duisburg, Grundpfandrechte Düsseldorf, Grundpfandrechte Erlangen, Grundpfandrechte Essen, Grundpfandrechte Frankfurt, Grundpfandrechte Hamburg, Grundpfandrechte Hannover, Grundpfandrechte Köln, Grundpfandrechte Leipzig, Grundpfandrechte Mannheim, Grundpfandrechte München, Grundpfandrechte Nürnberg, Grundpfandrechte Stuttgart, Grundpfandrechte Wolfsburg, Grundpfandrechte Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Grundpfandrechte
Informationen zu Grundpfandrechten
Grundpfandrechte sind vertraglich vereinbarte Pfandrechte an Grundstücken zum Zweck der Kreditsicherung. Zu den Grundpfandrechten zählen die Hypotheken, die Grundschuld und auch die Rentenschuld. Kommt der Kreditnehmer seiner Zahlung nicht nach, kann der Kreditgeber eine Vollstreckung erwirken. Somit wird der Kredit durch den erzielten Verwertungserlös des Grundstücks zurückgezahlt. Pfandrechte ermöglichen eine Belastung von Grundstücken, aber auch von Wohnungseigentum und Teileigentum. Ebenfalls unter die Grundpfandrechte zählt das Zubehör (bewegliche Sachen und Gegenstände mit wirtschaftlichem Zweck) des belasteten Grundstücks, beispielsweise Maschinen und Fahrzeuge auf einem Unternehmensgelände. In der heutigen Zeit finden Hypotheken keinen Einsatz mehr. Die Grundschuld bedarf einer Grundbucheintragung. Gesetzliche Regelungen sind in den §§ 1113 bis 1203 BGB verankert.
Grundsätzlich gilt für alle Grundpfandrechte:
Um eine Übertragung der Grundpfandrechte einfach zu gestalten, ist es ratsam, bei der Eintragung gleichzeitig auch einen Grundschuld-/Hypothekenbrief über das Grundpfandrecht ausstellen zu lassen. Das bietet besonders Geschäftsleuten Vorteile. Derjenige, welcher den Brief besitzt, ist auch Rechtsinhaber. Der Brief gilt als Wertpapier, muss also sorgfältig aufbewahrt werden und ist notwendig, um das Grundpfandrecht in der Zwangsversteigerung anzumelden bzw. das Recht zu löschen. Die Zweckmäßigkeit eines solchen Briefes überprüft ein Notar.
Grundsätzlich gilt für alle Grundpfandrechte:
- Sie sind dingliche Verwertungsrechte.
- Sie lasten unabhängig vom Eigentümer auf dem Grundstück.
- Sie bedürfen dem Grundbucheintrag, um rechtswirksam zu sein.
Um eine Übertragung der Grundpfandrechte einfach zu gestalten, ist es ratsam, bei der Eintragung gleichzeitig auch einen Grundschuld-/Hypothekenbrief über das Grundpfandrecht ausstellen zu lassen. Das bietet besonders Geschäftsleuten Vorteile. Derjenige, welcher den Brief besitzt, ist auch Rechtsinhaber. Der Brief gilt als Wertpapier, muss also sorgfältig aufbewahrt werden und ist notwendig, um das Grundpfandrecht in der Zwangsversteigerung anzumelden bzw. das Recht zu löschen. Die Zweckmäßigkeit eines solchen Briefes überprüft ein Notar.
Vollstreckungsunterwerfung
Eine Vollstreckungsunterwerfung räumt den Banken das recht ein, ein Grundstück sofort zwangsversteigern zu lassen. Die Bank muss vorher nicht bei Gericht eine Zwangsvollstreckung erwirken. In der Regel enthalten alle Formulare für Grundschulden eine Vollstreckungsunterwerfung sowie meist auch eine Anerkenntnis des Kreditschuldners, die das Recht gibt, in sein Gesamtvermögen sofort zu vollstrecken. Somit ist es dem Gläubiger möglich, sofort auch Lohn und Konten zu pfänden, sobald der Schuldner seine Raten nicht pünktlich zahlt, ohne vorher eine Klage bei Gericht einzureichen. Der Kreditschuldner kann sich aber grundsätzlich über den Rechtsweg verteidigen, sollte die Bank zu Unrecht vollstrecken.
Zweckerklärung
Eigentümer und Gläubiger müssen in einem separaten Vertrag, der Zweckerklärung, genau definieren, welche Schulden die Grundschuld sichert, da sie nicht an ein ganz bestimmtes Darlehen gekoppelt ist. In solch einer Zweckerklärung wird über das Haftungsrisiko des Eigentümers entschieden. In vielen Fällen muss der Eigentümer nach der Zweckerklärung auf für künftig in Anspruch genommene Darlehen geradestehen. Das birgt Risiken, wenn mehrere Personen die Grundschuld sowie die Zweckerklärung unterschreiben. So ist es beispielsweise möglich, dass eine Person einen Kredit aufnimmt und eine andere dafür haftet, ohne es zu wissen. Somit ist es der Bank möglich, auf das Vermögen beider Partner zuzugreifen. Bei einem Notar werden diese Risiken abgewogen und mögliche Änderungen am Formular vorgenommen, um die Interessen beider Seiten zu wahren.
Löschung der Grundpfandrechte
Wenn alle gesicherten Darlehen zurückgezahlt wurden, kann der Kreditnehmer vom Gläubiger die Löschung des Grundpfandrechts verlangen. Hierzu muss der Gläubiger eine Löschungsbewilligung unterschreiben. Der Eigentümer stimmt dann vor einem Notar der Löschung zu. Sowie der Schuldner die Löschungsbewilligung vom Gläubiger erhält, sollte er sofort einen Notar aufsuchen, damit dieser für die entsprechende Eintragung im Grundbuch sorgt. Erst dann gilt das Grundpfandrecht als gelöscht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen, um spätere Darlehen damit zu sichern.
Verwandte "Grundpfandrechte" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Grundpfandrechte - Ihr Grundpfandrechte Informationstipp