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Wiki zum Rechtsthema Hauskauf

Informationen zum Hauskauf
Ein Hauskauf ist grundsätzlich eine Anschaffung, die gut überlegt und durchgeplant sein sollte. Schon im Voraus sollte man sich überlegen, welchen Anforderungen die Immobilie gerecht werden muss. Wesentliche Gesichtspunkte, die es zu bedenken gilt, sind:
  1. die Anzahl der Personen, welche im Haus leben sollen
  2. die Ausstattung
  3. das Grundstück (Größe, Nutzen)
  4. die Größe von Wohn- und Nutzfläche
  5. Garage oder Stellplatz
  6. die Lage der Immobilie
  7. die oberste Preisgrenze
  8. mögliche Tierhaltung
Solch eine Liste mit allen wichtigen Punkten, die es zu beachten gilt, ist immer hilfreich beim Hauskauf. Nach ihr kann die Immobilie leichter bewertet werden und es wird schnell klar, ob sie den eigenen Anforderungen entspricht oder nicht. Um einen Vergleich aller Angebote an Häusern darzustellen, bietet sich auch ein Punktesystem an.
Begehung
Die Begehung ist ein wesentlicher Bestandteil beim Hauskauf. Es wird deutlich, ob man sich wohlfühlen wird. Es ist ratsam, alle Personen, welche später in das Haus einziehen sollen, zur Begehung mitzunehmen. In manchen Fällen ist es nötig, ein zweites oder auch drittes mal eine Begehung zu vereinbaren. Neben den Erläuterungen des Maklers bzw. Verkäufers des Hauses sollte man sich sein eigenes Bild vom Haus machen, seine Vor- und Nachteile abwägen, das Umfeld beachten und auch die technische sowie die soziale Infrastruktur nicht außer Acht lassen. Besonders wichtig ist auch die Frage nach der Finanzierung. Wer ein Haus über einen Kredit finanzieren muss, sollte unbedingt auch die Renovierungskosten nicht unterschätzen.
Gutachter
Nicht jeder, der ein Haus kaufen möchte, zieht einen Gutachter hinzu, obwohl dieses jedem, der ein Haus kaufen möchte, anzuraten ist. Zwar muss der Kaufinteressent die Kosten für den Gutachter selbst tragen, kann sie aber steuerlich wieder absetzen. Ein Gutachter weist die fachliche Kompetenz auf, um die Bausubstanz zu prüfen, möglichen Pfusch zu erkennen und vom Kauf entsprechend abzuraten. Er sucht nach Mängeln, bewertet die Immobilie und berät in jeder Hinsicht. Auch wenn ein Gutachter erst einmal zu bezahlen ist, kann er doch verhindern, dass man am Ende das falsche Haus kauft und einen hohen Preis für nicht erkannte Mängel zahlen muss.
Finanzierung
Bevor es zum Hauskauf kommt, muss in erster Linie die Finanzierung geklärt werden. Steht nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung, ist es ratsam, bei verschiedenen Banken einen Finanzierungsplan erstellen zu lassen. In der Regel sind diese immer gern bereit einen Kredit zu gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie Volljährigkeit des Kreditnehmers, regelmäßiges Einkommen und Sicherheiten gegeben sind. Bei der Berechnung der Kreditsumme wird immer ein Selbstbehalt für den Kreditnehmer und seine Familie mit angerechnet. Wenn eine Anfrage bei der Schufa zu einem positiven Ergebnis führt, wird meist eine Kreditzusage durch die Bank erfolgen. Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist auch das Einsetzen eines Bausparvertrages. Weiterhin wird von den meisten Banken ein Eigenkapitalanteil von 30% verlangt.

Folgende Kosten sollten bei einer Finanzierung eines Hauses bedacht werden:
  • Kaufpreis des Hauses
  • Maklerkosten
  • Notarkosten
  • Grunderwerbssteuer
  • Grundbucheintragungen
  • Renovierungskosten
  • evtl. Umbaukosten
  • Einrichtungskosten
Notar
Zu dem Zeitpunkt, wo der Hauskauf feststeht, sollte ein Notartermin vereinbart werden, da er nur notariell beglaubigt möglich ist. Durch Gegenzeichnung des Kaufvertrages beglaubigt der Notar den Kaufvertrag. Er kümmert sich um die Grundbucheintragungen und leitet die Unterlagen an das Finanzamt weiter. Dieses berechnet die Steuern, welche mit dem Hauskauf verbunden sind und erhebt diese beim Käufer. Der Notar kann erst die Eintragungen in das Grundbuch veranlassen, wenn alle Steuern bezahlt worden sind. Sobald die Grundbucheintragungen erfolgt sind, ist der Wechsel des Eigentümers endgültig und der Hauskauf vollzogen.

Wenn der Hauskauf durch eine Finanzierung bei einer Bank erfolgt, wird im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen, welche die Bank berechtigt, auf die Immobilie zurückzugreifen, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann. Dieser Eintrag erfolgt auch auf Veranlassung des Notars und enthält den Namen der Bank sowie die Höhe der Schulden. Wenn der Kredit vollständig an die Bank zurückgezahlt wurde, kann der Eigentümer des Hauses eine Löschung der Grundschuld verlangen. Um hier Kosten zu sparen, die durch eine Ein- und Austragung der Grundschuld entstehen, ist es ratsam, die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen. Sie kann dann für eventuelle spätere Kredite wieder genutzt werden.

Verwandte "Hauskauf" Rechtsbegriffe

Grundstück- und Immobilienrecht, Auflassung, Grundstückskaufvertrag, Immobilienkauf, WEG, Grundbuch, Grundstücksrecht, Hypothek, Kleingartenrecht, Wegerecht, Grundschuld, Grundstücksteilung, Immobilien, Vormerkung, Baumängel, Dienstbarkeiten, Eigentümerversammlung, Gewohnheitsrecht, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Grundpfandrechte, Grundsteuer, Maklerlohn, Maklerrecht, Sondernutzungsrechte, Vorkaufsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Hauskauf - Ihr Hauskauf Informationstipp

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