Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Grundsteuer Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Grundsteuer Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Grundsteuer Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Grundsteuer Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Grundsteuer Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Grundsteuer
Rechtsanwalt für Grundsteuer suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Grundsteuer finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Grundsteuer zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Grundsteuer Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Grundsteuer

Informationen zur Grundsteuer
Die Grundsteuer ergibt sich aus den rechtlichen Vorschriften des Grundsteuergesetzes. Sie wird von den jeweiligen Gemeinden für den Besitz von Grundstücken bzw. Gebäuden in Abhängigkeit vom Grundstückswert erhoben. Dieser Grundstückswert richtet sich nach den Hebesätzen der jeweiligen Kommunen. Das führt zu unterschiedlichen Steuersätzen. So kann die Grundsteuer in der einen Gemeinde sehr hoch sein und in der anderen relativ gering. Die Grundsteuer wird für alle Grundbesitz- und Immobilienbesitzarten erhoben.

Aus diesem Grund entfällt auch für Teileigentum und Erbbaurechte die Grundsteuer. Grundsätzlich wird der Eigentümer des Grundbesitzes zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen. Bei einem Gemeinschaftsgrundstück besteht für alle Eigentümer eine Gesamtschuld für die Grundsteuer. So ist es der Gemeinde möglich, die Grundsteuer in vollem Umfang von einem Miteigentümer zu verlangen, wenn die anderen Eigentümer nicht zahlen können.

In einigen Fällen können auch Dritte für die Grundsteuer haften, beispielsweise:
  • wenn Nießbrauch bestellt worden ist, haftet der Nießbraucher für die Grundsteuer auf dem Grundstück, welches vom Nießbrauch betroffen ist.
  • wenn ein Grundstück erworben wurde, auf dem noch eine Grundsteuer lastet, haftet der Erwerber allerdings nur für das Erwerbsjahr und das Jahr vor dem Erwerb.
Bei vermietetem Grundbesitz kann die Grundsteuer vom Vermieter als abzugsfähige Werbungskosten berechnet werden.
Berechnung der Grundsteuer
Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer bildet der Einheitswert des Objekts. Nachdem der Einheitswert ermittelt wurde, multipliziert die Finanzbehörde diesen gemäß §§ 14 und 15 Grundsteuergesetz mit der jeweiligen Steuermesszahl.
Die Steuermesszahl beträgt für:
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe 6 vom 1000
  • Einfamilienhäuser für die ersten 38.347 Euro 2,6 vom 1000
  • Einfamilienhäuser für den 38.347 EUR übersteigenden Rest des Einheitswertes 3,5 vom 1000
  • Zweifamilienhäuser 3,1 vom 1000
  • sämtliche andere Grundstücke 3,5 vom 1000
Bei der Berechnung der Grundsteuer wird zwischen zwei Arten unterschieden:
  • Grundsteuer A
    • gilt für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz
    • Hebesatz der Gemeinde ist hier in der Regel niedriger als bei anderem Grundbesitz
  • Grundsteuer B
    • für gewerbliche Grundstücke und Wohnungsgrundstücke
    • grundsätzlich höher als Grundsteuer A
Die Steuerschuld, welche sich aus Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz ergibt, wird in einem Grundsteuerbescheid festgesetzt.
Grundsteuerbefreiung
Gemäß §§ 3 bis 8 GrStG gilt eine Steuerbefreiung für Grundbesitz:
  • der Körperschaften öffentlichen Rechts
  • der Deutschen Bundes- und Reichsbahn (Verwaltungssitze, Schienenwege, Ladestraßen)
  • von Religionsgemeinschaften (Verwaltung, Unterricht, Erziehung, Wissenschaft, Dienstgrundstücke, Dienstwohnungen von Geistlichen)
  • der gemeinnützigen Körperschaften
  • welcher zu Wohnzwecken in Zusammenhang mit steuerbegünstigten Zwecken genutzt wird (gemeinschaftliche Unterkünfte von Polizei und Streitkräften, Bereitschaftsunterkünfte in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Kinder- und Schülerheimen)
  • welcher von privaten Eigentümern zum Nachgehen öffentlicher Tätigkeit genutzt wird (Gottesdienste, Friedhöfe, Bestattungsplätze, öffentlicher Verkehr, Flugplätze, fließende Gewässer und Talsperren)
  • welcher von privaten Eigentümern wissenschaftlichen Zwecken, Unterrichtszwecken bzw. erzieherischen Zwecken zur Verfügung gestellt wird. Hier muss allerdings eine Bescheinigung der Landesbehörde vorliegen, welche die Nutzung im Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben bestätigt.
  • auf welchem ein Krankenhaus betrieben wird.

Verwandte "Grundsteuer" Rechtsbegriffe

Grundstück- und Immobilienrecht, Auflassung, Grundstückskaufvertrag, Hauskauf, Immobilienkauf, WEG, Grundbuch, Grundstücksrecht, Hypothek, Kleingartenrecht, Wegerecht, Grundschuld, Grundstücksteilung, Immobilien, Vormerkung, Baumängel, Dienstbarkeiten, Eigentümerversammlung, Gewohnheitsrecht, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Grundpfandrechte, Maklerlohn, Maklerrecht, Sondernutzungsrechte, Vorkaufsrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Grundsteuer - Ihr Grundsteuer Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet