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Wiki zum Rechtsthema Grundstücksteilung
Informationen zur Grundstücksteilung
Durch eine Grundstücksteilung wird ein Grundstück in zwei bzw. mehrere Teile aufgeteilt. Aus einer Grundstücksteilung ergeben sich Rechtsfolgen, welche eine Dokumentation in einem Veränderungsnachweis bzw. Fortführungsnachweis nach sich ziehen. Des weiteren muss ein Eintrag in das Grundstücks- bzw. Liegenschaftskataster und in das Grundbuch erfolgen. Gesetzliche Regelungen zur Grundstücksteilung sind in § 19 Baugesetzbuch verankert.
Sie muss nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften erfolgen, wobei besonders auf die Abstandsvorschriften geachtet werden muss. Bei besonderen Fällen kann eine Abweichung, Ausnahme bzw. Befreiung bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragt werden.
Sie muss nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften erfolgen, wobei besonders auf die Abstandsvorschriften geachtet werden muss. Bei besonderen Fällen kann eine Abweichung, Ausnahme bzw. Befreiung bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragt werden.
Voraussetzungen und Ablauf
Grundsätzlich gilt als Voraussetzung einer Grundstücksteilung, dass vor Abgabe der Erklärung beim Grundbuchamt die Vermessungsbehörde durch einen Vermessungsauftrag die neuen Grenzen festgelegt hat. Eine Grundstücksteilung innerhalb eines festgesetzten Bebauungsplans darf diesem nicht widersprechen. In Ausnahmefällen muss zur Genehmigung für eine Grundstücksteilung je nach Fall die Gemeinde, die Umlegungsstelle oder die Enteignungsbehörde hinzugezogen werden.
Zur Eintragung in das Grundbuch muss eine Erklärung an das zuständige Grundbuchamt abgegeben werden. Auch hierzu muss im Voraus die Vermessungsbehörde die neuen Grenzen festgelegt haben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Zur Eintragung in das Grundbuch muss eine Erklärung an das zuständige Grundbuchamt abgegeben werden. Auch hierzu muss im Voraus die Vermessungsbehörde die neuen Grenzen festgelegt haben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Dokument zum Ausweisen (Personalausweis bzw. Reisepass)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster, aus welchem die neuen Flurstücksgrenzen hervorgehen
- bei Sonderfällen die Genehmigung der Grundstücksteilung
Kosten
Die Gebühren der Vermessung ergeben sich aus der Gebührenverordnung zusammen mit dem Gebührenverzeichnis. Hierbei besteht eine Abhängigkeit von der zu bildenden Anzahl der Flurstücke, der Anzahl der Grenzpunkte sowie vom herrschenden Bodenrichtwert. Die Gebühren für die Grundbucheintragung richten sich nach dem jeweiligen Geschäftswert.
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