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Wiki zum Rechtsthema Abmahnung
Informationen zu Abmahnung
Bei einer Abmahnung handelt es sich um ein Formschreiben, womit eine Person durch eine andere dazu aufgefordert wird, ein bestimmtes Verhalten oder eine Handlungsweise zu unterlassen. Abmahnungen kommen zumeist in Bereichen wie Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie im Arbeitsrecht in Betracht, können grundsätzlich aber immer dort eingesetzt werden, wo gegenseitiges Vertragsverhältnis besteht oder die Rechte eines anderen verletzt werden.
Die Kosten für eine Abmahnung nach deutschem Recht können auf die Person umgelegt werden, die abgemahnt wird, so dass der abmahnenden Person keine Kosten entstehen. In Bezug auf ein Arbeitsverhältnis ist die Abmahnung in § 314 Abs. 2 BGB als Voraussetzung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt. Die rechtliche Grundlage der Abmahnung in Bezug auf die Unterlassung findet sich in § 12 UWG.
Die Kosten für eine Abmahnung nach deutschem Recht können auf die Person umgelegt werden, die abgemahnt wird, so dass der abmahnenden Person keine Kosten entstehen. In Bezug auf ein Arbeitsverhältnis ist die Abmahnung in § 314 Abs. 2 BGB als Voraussetzung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt. Die rechtliche Grundlage der Abmahnung in Bezug auf die Unterlassung findet sich in § 12 UWG.
Abmahnungen an Mittel zur Streitwertminderung
Gemäß § 12 UWG hat eine Abmahnung ebenso eine Streitwertminderungsfunktion und dient damit ebenso als Voraussetzung für das Durchsetzen eines Unterlassungsanspruchs. In Abs. 1 heißt es:
»Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden«.
»Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden«.
Formale Gestaltung der Abmahnung
Um den formalen Anforderungen der Abmahnungen gerecht zu werden, muss in der Abmahnung der Sachverhalt dargestellt sein, der durch den Abmahnenden beanstandet wird sowie auch das Recht, gegen welches durch das Verhalten der abgemahnten Person verstoßen wurde. Des Weiteren muss die Abmahnung eine angemessene Frist zur Unterlassung setzen sowie die Androhung der rechtlichen Schritte. Meist wird der Abmahnung auch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.
Diese soll dazu dienen, eine Wiederholungsgefahr zu verhindern, da bei Wiederholung einer solchen Handlung die Vertragsstrafe umgehend eingefordert werden kann. Wird eine Abmahnung an eine Person erteilt so sollte diese die Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben, sondern zuerst einmal prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Ist dies nach Ansicht des Abgemahnten nicht der Fall, ist der Sachverhalt strittig und die Unterlassungserklärung hinfällig. Grundsätzlich sind Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, so dass diese in jedem Fall durch einen erfahrenen Juristen geprüft werden sollten.
Diese soll dazu dienen, eine Wiederholungsgefahr zu verhindern, da bei Wiederholung einer solchen Handlung die Vertragsstrafe umgehend eingefordert werden kann. Wird eine Abmahnung an eine Person erteilt so sollte diese die Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben, sondern zuerst einmal prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Ist dies nach Ansicht des Abgemahnten nicht der Fall, ist der Sachverhalt strittig und die Unterlassungserklärung hinfällig. Grundsätzlich sind Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, so dass diese in jedem Fall durch einen erfahrenen Juristen geprüft werden sollten.
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