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Wiki zum Rechtsthema Internationale Marke
Informationen zu Internationale Marke
Als Internationale Marke, abgekürzt auch IR-Marke, wird bezeichnet, wenn der Schutzbereich einer Deutschen Marke durch internationale Registrierung erweitert wird. Diese beruht auf den Madrider Markenabkommen sowie auch dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen, in dem aktuell 77 Länder als Mitglieder verzeichnet sind. Eintragen wird die internationale Marke in das internationale Register.
Dieses Register wird geführt durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum oder auch World Intellectual Property Organization, abgekürzt WIPO, auch bezeichnet als Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle, abgekürzt OMPI. Der Antrag auf eine internationale Registrierung erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt und der Schutz beginnt mit dem Datum des Antrageingangs.
Dieses Register wird geführt durch die Weltorganisation für geistiges Eigentum oder auch World Intellectual Property Organization, abgekürzt WIPO, auch bezeichnet als Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle, abgekürzt OMPI. Der Antrag auf eine internationale Registrierung erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt und der Schutz beginnt mit dem Datum des Antrageingangs.
Voraussetzung für die Anmeldung einer internationalen Marke
Um eine internationale Marke anmelden zu können, muss bereits eine nationale Anmeldung einer Marke im eigenen Land bestehen. Das bedeutet, dass die Eintragung in dem Land erfolgen muss, in dem der Unternehmer seinen ständigen Sitz hat, ggf. hat auch das Land Zuständigkeit, dessen Staatsbürgerschaft die verantwortliche Person aufweist.
Unterstützend kann bei der Beantragung ein Patenanwalt beauftragt werden, der ebenso die Voraussetzungen prüft, als auch die Anmeldung entsprechend durchführt. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Anmeldung entweder in Englisch erfolgt oder auch in Französisch oder Spanisch, wobei dies abhängig ist vom Land, in dem der Anmeldende lebt.
Unterstützend kann bei der Beantragung ein Patenanwalt beauftragt werden, der ebenso die Voraussetzungen prüft, als auch die Anmeldung entsprechend durchführt. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Anmeldung entweder in Englisch erfolgt oder auch in Französisch oder Spanisch, wobei dies abhängig ist vom Land, in dem der Anmeldende lebt.
Inhalt der Anmeldung einer internationalen Marke
Die Anmeldung einer internationalen Marke muss ebenso den Namen und die Adresse des Anmeldenden beinhalten als auch die entsprechenden Waren und Dienstleistungen, um die es bei der Anmeldung geht. Diese werden in bestimmten Klassen gruppiert. Weitere Angaben sind die entsprechenden Länder, in denen der Schutz bestehen soll. Bei Anmeldung fallen Gebühren an, die zu tragen sind.
Verwandte "Internationale Marke" Rechtsbegriffe
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