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Wiki zum Rechtsthema Deutsche Marke

Informationen zu Deutsche Marke
Als Deutsche Marke, meist nur Marke wird ein Markenzeichen gemäß dem Deutschen Markengesetz bezeichnet. Dieses Zeichen wird in besonderer Weise rechtlich geschützt und die Marke dient dazu, Produkte oder auch Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens abzugrenzen und zu unterscheiden. Darüber hinaus können Marken auch dazu dienen, Unternehmen oder bestimmte Leistungen geografisch abzugrenzen.

Die Gestaltung einer Marke kann ebenso durch ein Bild erfolgen, als auch durch Kombinationen von Buchstaben, Zeichen und Worten, durch entsprechende Namen oder etwaige Slogans, bestimmte Symbole, Abbildungen, Klänge sowie durch Muster etc. Bei dem eigentlichen Markenrecht handelt es sich um ein sogenanntes immaterielles Monopolrecht.
Markenarten gemäß Markenrecht
Bei den sogenannten Marken handelt es sich meist um Wort- oder auch Bildmarken sowie Kombinationen aus Wort und Bild, die als Wort-/Bildmarken bezeichnet werden. Allerdings können Marken sich auch auf verschiedene andere Weise darstellen. § 6 der Markenverordnung beschreibt die am häufigsten genutzten Unterformen der Marken. Hier heißt es:

»In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Marke als
  1. Wortmarke (§ 7),
  2. Bildmarke (§ 8),
  3. dreidimensionale Marke (§ 9),
  4. Kennfadenmarke (§ 10),
  5. Hörmarke (§ 11) oder
  6. sonstige Markenform (§ 12)
in das Register eingetragen werden soll«. Darüber hinaus sind auch Marken wie die Wort-/Bildmarke, die Kabelkennfadenmarke, die Farbmarke, die Positionsmarke, die Hologrammmarke, die Bewegungsmarke und die Geruchsmarke etc. bekannt. Wie der Wert einer solchen Marke rechtlich behandelt wird, ergibt sich aus dem Absatz des Markeninhabers sowie der fördernden Wirkung, die die Marke auf das Unternehmen ausübt.
Was bei einer Markenanmeldung zu beachten ist
Um einen entsprechenden Markenschutz zu erhalten, muss eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden, wobei wichtige Punkte zu beachten sind. Zu diesen zählt insbesondere eine umfassende Vorrecherche, die gewährleisten soll, dass eine Marke in der Form oder einer verwechselbaren Form nicht bereits besteht.

Aus diesem Grund ist es notwendig zu prüfen, ob eine entsprechende Marke noch verfügbar ist, die Erlangung des Markenrechtes in der gewünschten Form erreichbar ist und ob diese ggf. das Recht Dritter verletzt. Darüber hinaus sollte ebenfalls geprüft werden, sind potentielle Gegner zu erwarten oder können rechtliche Angriffe vermieden oder abgewehrt werden, wenn hier ggf. Rechte kollidieren würden.

Verwandte "Deutsche Marke" Rechtsbegriffe

Marken- und Urheberrecht, Bildmarke, Download, Gebrauchsmuster, Lizenzvertrag, Markenanmeldung, Markenregister, Nutzungsrecht, Urhebergesetz, Wortmarke, Copyright, Geschmacksmuster, Marke, Markenarten, Namensrecht, Unterlassungsklage, Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Markenamt, Markengesetz, Nutzungsentschädigung, Urheber, Veröffentlichungsrecht, Europäische Marke, Internationale Marke, Abmahnung, Arbeitnehmererfinderrecht, Verwertung, Wettbewerbsrecht, unerlaubte Verbreitung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Deutsche Marke - Ihr Deutsche Marke Informationstipp

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