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Wiki zum Rechtsthema Bildmarke
Informationen zu Bildmarke
Bei einer sogenannten Bildmarke handelt es sich um Bilder, Abbildungen oder Bildelemente, die sich für den Zweck eignen Dienstleistungen oder Produkte eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Liegen entsprechende Eigenschaften vor, so kann durch über das Deutsche Patentamt, abgekürzt auch DPMA, eine Bildmarke angemeldet und auf diese Weise geschützt werden. § 3 Abs. 1 MarkenG definiert die Beschaffenheit einer Bildmarke wie folgt:
»Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden«.
»Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden«.
Abbildungen die nicht geschützt werden
Nicht zu schützende Abbildungen werden dagegen durch § 3 Abs. 2 MarkenG definiert. Hier heiß es:
»Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
»Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
- die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
- die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
- die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht«.
Bildmarken in Kombination mit Texten
Eine Bildmarke besteht ausschließlich aus Bild oder Abbildung. Wird die Bildmarke mit einem Text versehen, handelt es sich dagegen um eine Wort-Bild-Marke, die ebenfalls geschützt werden kann. Allerdings durchläuft eine solche Marke zwei Prüfungen und damit der für Wort- und der für Bildmarken. Beide Prüfungen beziehen sich zwar auf dieselbe Marke, unterliegen jedoch anderen Regelungen.
Verwandte "Bildmarke" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Bildmarke - Ihr Bildmarke Informationstipp