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Wiki zum Rechtsthema Wortmarke

Informationen zu Wortmarke
Bei einer Wortmarke handelt es sich um ein Zeichen, welches als Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen werden kann. Es kann aus Worten, Buchstaben oder auch Zahlen und anderen Schriftzeichen bestehen und dient dazu, die Produkte oder auch Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden und abzugrenzen.

Die vorgegebene Schriftart des Deutschen Marken- und Patenamtes, abgekürzt auch DPMA, ist in § 7 Markenverordnung festgelegt. Dieser besagt: »Wenn der Anmelder angibt, dass die Marke in der vom Deutschen Patent- und Markenamt verwendeten üblichen Druckschrift eingetragen werden soll, so ist die Marke in der Anmeldung in üblichen Schriftzeichen (Buchstaben, Zahlen oder sonstige Zeichen) wiederzugeben«.
Eintragung einer Wortmarke
Um eine Wortmarke eintragen zu lassen, muss diese eine gewisse Unterscheidungskraft aufweisen, die eine abgrenzende Wirkung zu anderen Unternehmen, Dienstleistungen oder Produkten hat. Worte, die lediglich eine beschreibende Wirkung haben, sind als Wortmarke nicht zugelassen. Ebenso ist zu prüfen, ob nicht bereits eine Anmeldung einer gleichartigen oder ähnlichen Wortmarke besteht, die ältere Rechte aufweist.

Denn dies wird nicht durch das DPMA geprüft, so dass es zu rechtlichen Problemen bei der Anmeldung kommen kann und ggf. auch zum Einspruch durch ein anderes Unternehmen, welches seine Rechte schützen will. Ist dies nicht der Fall, so kann eine Wortmarke angemeldet werden. Dadurch ist die Marke dann in allen gebräuchlichen Formen geschützt. Dies bezieht sich ebenso auch auf andere Schriftarten und Schriftschnitte. Zu beachten ist allerdings auch, dass eine Wortmarke genutzt werden sollte. Ist dies in einem Zeitraum von 5 Jahren nicht der Fall, kann diese auf Antrag gelöscht werden.
Anmeldung einer Wortmarke
Der Verlauf von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Wortmarke ist in der Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes, abgekürzt auch MarkenV, festgehalten. Hier beschreibt § 2 MarkenV in welcher Form die Anmeldung zu erfolgen hat:
  1. »Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke muss unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden. Für die elektronische Einreichung ist § 12 der DPMA-Verordnung maßgebend.

  2. Marken können für Waren und für Dienstleistungen angemeldet werden.

  3. Für jede Marke ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich«.
§ 3 MarkenV stellt dagegen den notwendigen Inhalt dar. § 5 MarkenV befasst sich mit den Angaben zum Anmelder und zu seinem Vertreter und in § 6 MarkenV sind die möglichen Markenformen aufgeführt, die in das Register eingetragen werden können, wobei man diesen jedoch nicht als abschließend bezeichnen kann, da es aktuell auch weitere Formen gibt, die eintragungsfähig sein können.

Verwandte "Wortmarke" Rechtsbegriffe

Marken- und Urheberrecht, Bildmarke, Download, Gebrauchsmuster, Lizenzvertrag, Markenanmeldung, Markenregister, Nutzungsrecht, Urhebergesetz, Copyright, Geschmacksmuster, Marke, Markenarten, Namensrecht, Unterlassungsklage, Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Markenamt, Markengesetz, Nutzungsentschädigung, Urheber, Veröffentlichungsrecht, Europäische Marke, Deutsche Marke, Internationale Marke, Abmahnung, Arbeitnehmererfinderrecht, Verwertung, Wettbewerbsrecht, unerlaubte Verbreitung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Wortmarke - Ihr Wortmarke Informationstipp

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