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Wiki zum Rechtsthema Europäische Marke
Informationen zu Europäische Marke
Als europäische Marke, EU-Marke bzw. meist eher Gemeinschaftsmarke wird eine Marke bezeichnet, welche innerhalb der gesamten EU Gültigkeit aufweist. Diese wird über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, abgekürzt auch, HABM eingetragen und unterliegt den gesetzlichen Richtlinien Gemeinschaftsmarkenverordnung. Die Gültigkeit einer solchen Marke beträgt 10 Jahre und beinhaltet, dass der Markeninhaber das Recht auf ausschließliche Nutzung hat und dieses Recht somit auch dritten Personen einräumen oder untersagen kann.
Die europäische Marke bietet vielerlei Vorteile, ist jedoch ebenso wie die deutsche Marke mit bestimmten Voraussetzungen verbunden, die grundsätzlich eine gewisse Vorabrecherche erfordern. Denn bei der europäischen Marke wird durch das HABM geprüft, ob ggf. ältere Rechte bestehen und ist dies der Fall, wird der Rechtsinhaber entsprechend informiert, so dass es zu Schwierigkeiten kommen kann. Daher ist es auch hier sinnvoll, im Vorfeld zu suchen, ob etwaige Rechte anderer Personen durch die Anmeldung verletzt werden können oder ob bereits ähnliche Marken bestehen und damit auch eine gewisse Verwechslungsgefahr.
Die europäische Marke bietet vielerlei Vorteile, ist jedoch ebenso wie die deutsche Marke mit bestimmten Voraussetzungen verbunden, die grundsätzlich eine gewisse Vorabrecherche erfordern. Denn bei der europäischen Marke wird durch das HABM geprüft, ob ggf. ältere Rechte bestehen und ist dies der Fall, wird der Rechtsinhaber entsprechend informiert, so dass es zu Schwierigkeiten kommen kann. Daher ist es auch hier sinnvoll, im Vorfeld zu suchen, ob etwaige Rechte anderer Personen durch die Anmeldung verletzt werden können oder ob bereits ähnliche Marken bestehen und damit auch eine gewisse Verwechslungsgefahr.
Vorteile der europäischen Marke für den Markeninhaber
Zu den wichtigsten Vorteilen der EU-Marke gehört, dass sie in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit hat und der Inhaber das ausschließliche Recht daran besitzt. Die Kosten für die Eintragung einer solchen Marke sind gering, da die Registrierung an dieser Stelle vereinfacht wurde. Darüber hinaus wirkt der Schutz der EU-Marke ergänzend zum nationalen Schutz und die vorgegebenen Anforderungen können leicht durch einen Anmeldenden erfüllt werden.
Weitere wichtige Punkte in Bezug auf die europäische Marke sind die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Übertragung, die Klage Möglichkeit bei Rechtsverletzungen im eigenen Land und die automatische Aktivierung des bestehenden Rechtes bei etwaiger EU-Erweiterung.
Weitere wichtige Punkte in Bezug auf die europäische Marke sind die Möglichkeit einer rechtsgeschäftlichen Übertragung, die Klage Möglichkeit bei Rechtsverletzungen im eigenen Land und die automatische Aktivierung des bestehenden Rechtes bei etwaiger EU-Erweiterung.
Rechtsberatung vor Eintragung einer europäischen Marke
Zwar ist eine vorangehende Rechtsberatung vor Eintragung der europäischen Marke nicht grundsätzlich notwendig, kann jedoch dafür Sorge tragen, dass etwaige Probleme durch die Verletzung der Rechte Dritter oder Kosten durch Ablehnung der Eintragung vermieden werden können. Denn wichtig für die Eintragung ist beispielsweise eine Vorabprüfung der Schutzfähigkeit der europäischen Marke und auch ist zu klären, wie die Unterscheidungskraft der Marke eingeschätzt werden kann.
Ebenso kann die Markenanmeldung durch eine rechtskundige Person wesentlich einfacher vorgenommen werden, da hier weitestgehend ausgeschlossen wird, dass eine Ablehnung durch das zuständige Amt erfolgt.
Ebenso kann die Markenanmeldung durch eine rechtskundige Person wesentlich einfacher vorgenommen werden, da hier weitestgehend ausgeschlossen wird, dass eine Ablehnung durch das zuständige Amt erfolgt.
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