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Wiki zum Rechtsthema Copyright

Informationen zu Copyright
Bei dem Begriff Copyright handelt es sich um eine Bezeichnung, die auf einer aus dem Englischen stammenden Rechtsgrundlage beruht. In Deutschland wird sie oft fälschlicherweise mit dem Urheberrecht gleichgesetzt, so dass sie das Copyrightzeichen insbesondere dann auftaucht, wenn jemand anzeigen möchte, dass er Urheber eine Sache ist. Diese Verwendung ist allerdings ebenso falsch wie die Vermutung, dass Copyright das Urheberrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, abgekürzt UrhG, bezeichnet.

Dann tatsächlich hat das eine wenig mit dem anderen zu tun. Dies ergibt sich bereits aus der Übersetzung des Begriffes Copyright, was »the right to copy« bedeutet uns somit lediglich besagt, dass der Nutzer eines Werkes ein Verwertungsrecht innehat. Und schlussendlich muss der Verwerter nicht gleichermaßen auch Schöpfer und damit Urheber dieses Werkes sein. Dies ist in § 7 UrhG festgelegt.
Copyright und Urheberrecht
Als Copyright Law wird das bestehende Recht bezeichnet, welches beispielsweise im Angelsächsischen oder in den USA Bestand hat. In Deutschland gilt das Urheberrecht. Copyright gibt es im Sinne des deutschen Rechtsverständnisses nicht. Daher unterscheiden sich beide gesetzlichen Grundlagen in vielerlei Hinsicht und ein Copyrightzeichen auf Bildern, Texten oder Webseiten hat keinerlei Bestand, da etwaige Ansprüche dieser Art durch das geltende Urheberrecht nicht geregelt werden. Somit ersetzt ein Copyright-Zeichen nicht den Vermerk über das Urheberrecht, wodurch sich durchaus rechtliche Probleme ergeben können.

Dagegen stellt der Urhebervermerk genau dar, wer Urheber eines bestimmten Werkes ist. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der Urheber seinen Anspruch auch beweisen kann. Ein Vermerk in Form eines Copyright-Zeichens ist gemäß dem geltenden Urheberrecht deshalb schon nicht notwendig, da bei der Schaffung eines Werkes der Urheberschutz automatisch entsteht.
Rechtsgültiger Urheberschutz
Der Urheberschutz definiert sich gemäß § 11 Urheberrechtsgesetz wie folgt:

»Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes«. Wie und durch wen bestimmt werden kann, wer in welcher Form die Veröffentlichung vornehmen kann, ergibt sich dagegen aus § 12 des Urheberrechtsgesetzes.

Dieses bestimmt:
  1. der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

  2. Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

Verwandte "Copyright" Rechtsbegriffe

Marken- und Urheberrecht, Bildmarke, Download, Gebrauchsmuster, Lizenzvertrag, Markenanmeldung, Markenregister, Nutzungsrecht, Urhebergesetz, Wortmarke, Geschmacksmuster, Marke, Markenarten, Namensrecht, Unterlassungsklage, Urheberrechtsverletzung, Filesharing, Markenamt, Markengesetz, Nutzungsentschädigung, Urheber, Veröffentlichungsrecht, Europäische Marke, Deutsche Marke, Internationale Marke, Abmahnung, Arbeitnehmererfinderrecht, Verwertung, Wettbewerbsrecht, unerlaubte Verbreitung
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