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Wiki zum Rechtsthema Lizenzvertrag
Informationen zu Lizenzvertrag
Als Lizenzvertrag wird ein spezieller Vertrag bezeichnet, durch den ein Schutzrechtinhaber, beispielsweise in Bezug auf das Patenrecht, Geschmacksmusterrecht oder auch Markenrecht etc. die Berechtigung zur Nutzung und Auswertung des Schutzrechtes gegen eine Gebühr an einen Dritten überträgt.
Eine solche Übertragung kann inhaltlich als auch zeitlich oder räumlich beschränkt sein. Das bedeutet, dass im Rahmen des Lizenzvertrages festgelegt wird, welche Nutzung dadurch ermöglicht wird. Wird dieser Nutzungsspielraum überschritten, bedeutet dies, dass trotz Lizenzvertrag das Schutzrecht des Inhabers verletzt wurde.
Eine solche Übertragung kann inhaltlich als auch zeitlich oder räumlich beschränkt sein. Das bedeutet, dass im Rahmen des Lizenzvertrages festgelegt wird, welche Nutzung dadurch ermöglicht wird. Wird dieser Nutzungsspielraum überschritten, bedeutet dies, dass trotz Lizenzvertrag das Schutzrecht des Inhabers verletzt wurde.
Möglichkeiten bei der Gestaltung des Lizenzvertrages
Eine Lizenz kann entsprechend dem Lizenzvertrag so eingeräumt werden, dass ein Lizenznehmer ein Benutzungsrecht hat, der Lizenzgeber jedoch weitere Lizenzen an andere Lizenznehmer vergeben kann. Auch ist die Nutzung durch den Inhaber und Lizenzgeber weiterhin möglich. Wird dagegen eine ausschließliche Nutzungslizenz an einen Lizenznehmer gegeben, so kann dieser keine weiteren Lizenzen mehr vergeben und auch selbst kein Nutzungsrecht ausüben.
Der Lizenznehmer kann dagegen weiterer Unterlizenzen vergeben, sofern diese Möglichkeit nicht eingeschränkt wurde. Auch ist eine ausschließliche Lizenz grundsätzlich übertragbar. Liegt dagegen eine Betriebslizenz vor, so ist diese an den Betrieb gebunden. Um einen Lizenzvertrag abzuschließen bedarf es keiner entsprechenden Form. Allerdings unterliegt der Lizenzvertag dem sogenannten Kartellrecht.
Der Lizenznehmer kann dagegen weiterer Unterlizenzen vergeben, sofern diese Möglichkeit nicht eingeschränkt wurde. Auch ist eine ausschließliche Lizenz grundsätzlich übertragbar. Liegt dagegen eine Betriebslizenz vor, so ist diese an den Betrieb gebunden. Um einen Lizenzvertrag abzuschließen bedarf es keiner entsprechenden Form. Allerdings unterliegt der Lizenzvertag dem sogenannten Kartellrecht.
Die Lizenzfreiheit in Bezug Fotos und Bilder
Als Lizenzfreiheit wird ein Nutzungsverfahren bezeichnet, bei dem Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, gegen eine einmalige Nutzungsgebühr übertragen werden. Hierbei handelt es sich zumeist um eine uneingeschränkte und zeitlich unbegrenzte Nutzung. Oftmals können die Medien, für die diese Nutzung erteilt wurde, auch kommerziell genutzt werden.
Der Vertrag beinhaltet die zumeist umfangreichen Regelungen zur Lizenz und zur Anwendung kommt ein solcher Vertrag meist in Bezug auf Fotos und Bilder, die über Portale wie Fotolia etc. angeboten werden. Bei verschiedenen Portalen können die Lizenzen je nach Nutzungsart unterschiedlich gestaltet sein und ebenso auch die damit in Zusammenhang stehenden Gebühren.
Der Vertrag beinhaltet die zumeist umfangreichen Regelungen zur Lizenz und zur Anwendung kommt ein solcher Vertrag meist in Bezug auf Fotos und Bilder, die über Portale wie Fotolia etc. angeboten werden. Bei verschiedenen Portalen können die Lizenzen je nach Nutzungsart unterschiedlich gestaltet sein und ebenso auch die damit in Zusammenhang stehenden Gebühren.
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