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Wiki zum Rechtsthema Markengesetz
Informationen zum Markengesetz
Als Markengesetz wird das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen bezeichnet, abgekürzt MarkenG. Es dient dem gewerblichen Rechtsschutz in Bezug auf Kennzeichen, die eine Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber denen eines anderen ermöglichen und dient in diesem Bereich ebenso wie das Designgesetz und das Patentgesetz als Rechtsgrundlage.
Durch das Markengesetz werden ebenso geschäftliche Bezeichnungen als auch geografische Herkunftsangaben geschützt, wie § 1 des MarkenG darstellt. § 2 des MarkenG legt gleichermaßen fest: »Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus«.
Durch das Markengesetz werden ebenso geschäftliche Bezeichnungen als auch geografische Herkunftsangaben geschützt, wie § 1 des MarkenG darstellt. § 2 des MarkenG legt gleichermaßen fest: »Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben nach diesem Gesetz schließt die Anwendung anderer Vorschriften zum Schutz dieser Kennzeichen nicht aus«.
Marken, die durch das Markengesetz geschützt werden
Gemäß § 3 des Markengesetztes gelten »alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen« als schutzwürdig, wenn sie »die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden«.
»§ 3 Absatz 2 bestimmt dagegen, welche Arten von Zeichen nicht unter den Markenschutz fallen:
Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
»§ 3 Absatz 2 bestimmt dagegen, welche Arten von Zeichen nicht unter den Markenschutz fallen:
Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
- die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
- die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
- die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht«.
Weitere Regelungen des Markengesetzes
Das Markengesetz regelt darüber hinaus auch, wie die Anmeldung als Marke zu erfolgen hat, wie der Markenschutz entsteht und was dieser umfasst und behandelt ebenso alle Voraussetzungen als auch bestehende Schutzhindernisse, die sich ergeben können.
Verwandte "Markengesetz" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Markengesetz - Ihr Markengesetz Informationstipp