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Wiki zum Rechtsthema Markenamt
Informationen zu Markenamt
Als Markenamt, genauer Deutsches Patent- und Markenamt, abgekürzt DPMA, wird die Bundesoberbehörde bezeichnet, welche einen Bereich des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darstellt. Die hat ihren Hauptsitz in München sowie Außenstellen in Jena und Berlin und deren Aufgabe ist der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Das bedeutet, dass beispielsweise die Patenterteilung sowie auch die Gebrauchsmustereintragung und eingetragene Designs in den Aufgabenbereich des Markenamtes fallen.
Zu den Rechtsgrundlagen des Deutschen Patent- und Markenamtes gehört u. a. der § 26 des deutschen Patentgesetzes. Der gesetzliche Auftrag des DPMA beinhaltet, die gewerblichen Schutzrechte zu erteilen, diese zu verwalten und darüber hinaus auch über die gewerblichen Schutzrechte zu informieren.
Zu den Rechtsgrundlagen des Deutschen Patent- und Markenamtes gehört u. a. der § 26 des deutschen Patentgesetzes. Der gesetzliche Auftrag des DPMA beinhaltet, die gewerblichen Schutzrechte zu erteilen, diese zu verwalten und darüber hinaus auch über die gewerblichen Schutzrechte zu informieren.
Aufgaben und Bereiche des DPMA
Gemäß den Angaben des DPMA bieten die Eintragungsmöglichkeiten einen sicheren Schutz ebenso für technische Erfindungen als auch für Produktdesigns und Marken vor Nachahmung. Darüber hinaus bieten die Informationen für Unternehmen auch eine Grundlage, sinnvolle Entscheidungen treffen zu können, ohne dass eine spezielle Anmeldung erfolgen muss. Dies kann gemäß den Angaben auf der Webseite des DPMA auch über dessen Internet-Dienste erfolgen. Als nationale Behörde ist das Patentamt darüber hinaus auch Partner in einem Netzwerk nationaler, europäischer und internationaler Schutzrechtssysteme und ermöglicht auch die Ausweitung der Schutzrechte eu-weit und international.
Bei der Anmeldung von Marken etc. gibt das DPMA auch Auskunft über die Voraussetzungen und was es bei der Anmeldung zu beachten gibt. Das DPMA fungiert darüber hinaus auch als Schiedsstellen und Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften und schlichtet bei Problematiken in Bezug auf die angemessene Vergütung für Arbeitnehmererfindungen. Ein weiterer Bereich des DPMA ist die Ausbildung angehender Patenanwälte in Bezug auf den gewerblichen Rechtschutz.
Bei der Anmeldung von Marken etc. gibt das DPMA auch Auskunft über die Voraussetzungen und was es bei der Anmeldung zu beachten gibt. Das DPMA fungiert darüber hinaus auch als Schiedsstellen und Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften und schlichtet bei Problematiken in Bezug auf die angemessene Vergütung für Arbeitnehmererfindungen. Ein weiterer Bereich des DPMA ist die Ausbildung angehender Patenanwälte in Bezug auf den gewerblichen Rechtschutz.
Ausbildung von Patenanwälten durch das DPMA
Grundsätzlich ist bei der Zielsetzung des beruflichen Werdegangs als Patentanwalt ein entsprechendes Studium vorauszusetzen. Das DPMA entscheidet, ob die Vorbildung ausreichend ist, um eine solche Laufbahn einzuschlagen, und organisiert ebenso die Ausbildung als auch die damit in Zusammenhang stehende Prüfung zum Patentassessor. Diese ermöglicht einen Antrag auf Zulassung zum freiberuflichen Patentanwalt bei der zuständigen Patentanwaltskammer.
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