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Wiki zum Rechtsthema Veröffentlichungsrecht
Informationen zu Veröffentlichungsrecht
Das Veröffentlichungsrecht ist Teil des Urheberrechts und besagt, dass jedem Urheber das Recht auf die Veröffentlichung seines Werkes zusteht. Geregelt wird dieses Recht durch das Urheberpersönlichkeitsrecht, welches in § 12 UrhG besagt:
- »Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
- Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist«.
Veröffentlichte und erschienene Werke
§ 6UrhG bestimmt, wann es sich um veröffentlichte und erschienene Werke handelt. Diese werden wie folgt definiert:
- »Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
- Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Werkes nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Künste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Öffentlichkeit zugänglich ist«.
Rechtsverstöße gegen das Veröffentlichungsrecht
Ein Verstoß gegen die Veröffentlichungsrechte des Urhebers liegt dann vor, wenn eine Veröffentlichung ohne dessen Erlaubnis vorgenommen wird. Hierbei kann es zu Unterlassungsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen kommen. Darüber hinaus kann Strafantrag durch den Urheber gestellt werden.
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