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Wiki zum Rechtsthema Aussageverweigerungsrecht

Informationen zum Aussageverweigerungsrecht
Das Aussageverweigerungsgesetz berechtigt einen Beschuldigten, während eines Strafverfahrens keine Aussage zum belastenden Sachverhalt machen zu müssen. Unterschieden wird vom Aussageverweigerungsrecht, welches dem Beschuldigten Rechte einräumt, das Zeugnisverweigerungsrecht, welches Zeugen das Recht auf Aussageverweigerung einräumt. Weltweit wird jeder Verteidiger empfehlen, vom Recht auf Aussageverweigerung und auf einen Anwalt Gebrauch zu machen.

Hierbei spielt keine Rolle, ob die beschuldigte Person eine Straftat überhaupt begangen hat und ob die Anschuldigungen, die gegen sie erhoben werden, der Wahrheit entsprechen. Selbst bei einfachen Befragungen durch Polizei und Ermittler kann jedermann die Aussage verweigern. Nimmt der Beschuldigte seine Rechte nicht in Anspruch, wird sich das in den seltensten Fällen positiv auswirken, selbst wenn er nur die Wahrheit sagt und sich seines Erachtens auch nicht selbst beschuldigt. Im schlimmsten Fall muss er mit nachteiligen Konsequenzen für ihn rechnen.

Die verschiedenen politischen Ideologien vertreten hinsichtlich des Aussageverweigerungsrechts auch unterschiedliche Ansichten. So hält der Konservativismus das Recht auf Aussageverweigerung für eine Gefährdung von Gerechtigkeit und Ordnung, da es dem Täter die Möglichkeit gibt, sich einer Bestrafung für seinen begangenen Taten zu entziehen. Dem entgegen steht der Progressivismus, welcher das Recht auf Aussageverweigerung als charakteristisches Merkmal eines Rechtsstaates definiert.
Umsetzung
Bevor ein Beschuldigter vernommen werden kann, muss ihm gemäß § 136 und 163a Strafprozessordnung (StPO) und § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) die Tat bzw. Ordnungswidrigkeit, welcher er beschuldigt wird, genannt werden. Außerdem muss er darauf aufmerksam gemacht werden, dass er nicht verpflichtet ist, sich zur Sache zu äußern, vor allem dann nicht, wenn er sich durch seine Aussage selbst belasten würde, und dass er das Recht auf Unterstützung durch einen Anwalt hat, welchen er gemäß § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO schon zu einer polizeilichen Anhörung hinzuziehen kann.

Ein Beschuldigter muss ferner darauf hingewiesen werden, dass er eine Beweiserhebung beantragen kann, um sich zu entlasten. Führt die Staatsanwaltschaft eine Befragung durch, müssen vorab die Strafvorschriften, welche von Bedeutung sind, dargelegt werden. Selbst wenn der beschuldigte schon von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auf sein Aussageverweigerungsrecht aufmerksam gemacht wurde, so ist grundsätzlich bei Prozessbeginn nochmals darauf hinzuweisen. Wird seitens der Strafverfolgungsbehörden gegen diese Vorschriften verstoßen, kann das dazu führen, dass die Beweise für nichtig erklärt werden.

Verwandte "Aussageverweigerungsrecht" Rechtsbegriffe

Strafrecht, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, BTMG, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafmaß, Tagessatz, Strafprozeßrecht, Amoklauf
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Aussageverweigerungsrecht - Ihr Aussageverweigerungsrecht Informationstipp

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