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Wiki zum Rechtsthema Betrug

Informationen zum Betrug
Das deutsche Strafrecht definiert den Begriff Betrug als Vermögensdelikt, bei welchem der Täter das Opfer täuscht, um sich durch Vorspiegelung falscher Tatschen, konkludentes Verhalten bzw. Aufklärungsunterlassung zu bereichern. Das deutsche Rechtssystem beinhaltet zahlreiche Verhaltens- und Sanktionsnormen zum Betrug als Straftatbestand. Zentrales Gesetz bildet hierbei § 263 Strafgesetzbuch (StGB). Weitere Regelungen sind beispielsweise in § 265 StGB für Fälle des Versicherungsbetruges, in § 264 StGB für den Subventionsbetrug sowie in § 264 a StGB für den Kapitalanlagebetrug festgeschrieben.

Um von Betrug sprechen zu können, muss bei einer anderen Person aufgrund einer bewussten Täuschung ein Irrtum entstehen, wodurch es im Anschluss zu einer Vermögensverfügung kommt. Dieses Tatbestandsmerkmal ergibt sich aus Handlungen, Duldungen bzw. Unterlassungen und führt zu einer Verminderung des Vermögens. Damit der Straftatbestand des Betrugs gegeben ist, muss es zu einer Schädigung des Vermögens kommen. Das Vermögen der getäuschten Person muss also hinsichtlich des wirtschaftlichen Wertes vermindert werden. Grundsätzlich muss eine Tat vorsätzlich begangen werden, damit der Straftatbestand des Betruges vorliegt, wobei hier schon der bedingte Vorsatz ausreicht. Des weiteren gilt die gewünschte Bereicherung des Täters oder einer dritten Person als Tatbestandsmerkmal. Hierbei muss der Nutzen aus der Vermögensverfügung gleich dem entstandenen Vermögensschaden sein.

Demnach ergeben sich für den Betrug als Straftatbestand folgende vier Tatbestandsmerkmale:
  1. Objektiver Tatbestand

    • vorsätzliche Täuschung

  2. Subjektiver Tatbestand

    • bewusstes Herbeiführen eines Irrtums
    • Herbeiführen einer Vermögensverfügung
    • der aus diesem Handeln entstandene Vermögensschaden.
Betrugsversuch
Gemäß § 263 Abs. 2 StGB ist schon der Versuch des Betruges strafbar. Dieser liegt vor, wenn schon mit Täuschungshandlungen unvermittelt begonnen wurde. Das Strafmaß lehnt sich hierbei an den Strafrahmen an, welcher für vollendete Vermögensdelikte gelten würde, nur in verminderter Form. Um von einem Versuchsstadium sprechen zu können hängt davon ab, inwieweit die Person, welche den Beschluss zum Straftatbestand des Betruges gefasst hat, diesen auch umsetzen konnte. Hierbei muss sein Handeln mit dem möglichen Straftatbestand in Zusammenhang gebracht werden.

Anschließend muss geprüft werden, ob auf den Täter und seine Handlungen objektive oder subjektive Tatbestandsmerkmale zutreffen oder ob der Straftatbestand noch nicht gegeben ist. Treffen Tatbestandsmerkmale auf das Handeln des Täters zu, spricht man in regelmäßig nicht mehr vom Versuch des Betruges. Ist das nicht der Fall, so bedarf es weiterer Beurteilungen. Sind vom Täter schon mehrere Handlungen vorgenommen worden, so wird nach der Handlung bemessen, welche durch Herbeiführen eines Irrtums zur Vermögensverfügung geführt und somit einen Vermögensschaden zur Folge gehabt hätte.

Als Betrugsversuch kann eine Handlung schon gelten, wenn sie noch kein Tatbestandsmerkmal erfüllt, jedoch im weiteren Verlauf unmittelbar zu einem Tatbestandsmerkmal geführt hätte. Eine Täuschung als Tatbestand liegt jedoch gemäß § 263 StGB noch nicht vor, wenn das Handeln des Täters nicht dem objektiven Tatbestandsmerkmal zuzuordnen ist und auch der Täter selbst sein Handeln nicht derart gestaltet hat, dass es zu einer Vermögensverfügung und einem anschließenden Vermögensschaden geführt hätte. Voraussetzung für den versuch des Betruges als Straftat ist die Annahme der Gutgläubigkeit des Geschädigten durch den Täter.

Verwandte "Betrug" Rechtsbegriffe

Strafrecht, Diebstahl, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittel, Drogen, Opferhilfe, BTMG, Jugendstrafrecht, Stalking, Einbruch, Erpressung, Fahrerflucht, Zeugnisverweigerungsrecht, Aussageverweigerungsrecht, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafmaß, Tagessatz, Strafprozeßrecht, Amoklauf
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Betrug - Ihr Betrug Informationstipp

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