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Informationen zum Einbruch
Ein Einbruch liegt vor, wenn in einen eingegrenzten Ort verbotenerweise eingedrungen wird und dabei ein Hindernis überwunden werden musste. Ein Einbruch geschieht regelmäßig, um sich fremde Gegenstände anzueignen bzw. an spezielle Informationen heran zu kommen. Hierbei sieht das deutsche Strafrecht einen Zusammenhang mit dem Straftatbestand des Diebstahls der §§ 242, 243, 244 StGB (Strafgesetzbuch), wobei hier die meisten Fälle auf den Einbruchdiebstahl zurückzuführen sind.
Polizeiliche Erfahrungen lassen auf drei Hauptgruppen von Tätern hinsichtlich des Einbruchs schließen:
Polizeiliche Erfahrungen lassen auf drei Hauptgruppen von Tätern hinsichtlich des Einbruchs schließen:
- professionelle ausländische Tätergruppen
- Täter aus der näheren Umgebung
- Täter, welche aus Einbrüchen ihre Drogensucht finanzieren.
- Errichten von Hindernissen
- zum Beispiel durch Zäune, zusätzliche Türen, Installation von Sicherheitstechnik
- Erhöhung der Sicherheit
- zum Beispiel durch Anfordern eines Streifendienstes
- Installation von Einbruchmeldeanlagen
- Errichtung einer Anwesenheitssimulation
- Sicherung von größeren Firmengebäuden und den dazugehörigen Außenbereichen
- unter anderem durch Anstellung eines Nachtwächters.
Ablauf
In zahlreichen Fällen werden vom Einbrecher schlecht gesicherte Fenster und Türen mithilfe entsprechender Werkzeuge einfach aufgehebelt bzw. aufgebrochen. Oft werden auch Schließzylinder von Zylinderschlössern derart bearbeitet (beispielsweise durch Aufbohren), dass sie nachgeben und der Zutritt zum gewünschten Bereich geöffnet wird. Um größtmöglichen Schutz zu bieten, müssen Schließsysteme komplett installiert werden, das heißt, hier gehören Schließzylinder, Schloss und Beschlag zusammen.
Folgende allgemeine Vorgehensweisen sind üblich:
Folgende allgemeine Vorgehensweisen sind üblich:
- die Türen bzw. Fenster werden mithilfe von entsprechenden Werkzeugen aufgebrochen bzw. aufgehebelt, meist im Bereich des Verschlusses
- gewaltsamer Durchbruch des Türblattes
- Tätlichkeiten am Türschloss (Schloss, Beschlag, Schließzylinder)
- Tür wird mithilfe eines Schlüssels geöffnet
- Türgriff wird angebohrt
- Einschlagen von Glastüren oder Fenstern, Eingriff und Entriegelung.
Verwandte "Einbruch" Rechtsbegriffe
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